Epsingsen, das Dorf der Äbtissin

von Horst Braukmann

1. Die Bedeutung des Ortsnamens Epsingsen

Epsingsen ist heute ein kleines Dorf im Umkreis von Soest gelegen, zu deren Großgemeinde es gehört. Epsingsen ist eines der Dörfer mit der Namensendung –ingsen, die ringförmig Soest umgeben. –ingsen ist dabei die verkürzte Form von –inghausen. Nach dem Ortsnamensbuch des Kreises Soest (1) gibt der erste Teil dieser Dorfnamen einen Eigennamen wieder. So bedeutet der Name des Epsingsen benachbarten Dorfes Röllingsen etwa „bei den Häusern der Leute des Hrodilo“ oder des Dorfes Meiningsen „bei den Häusern der Leute des Meno“. Es handelt sich bei Hrodilo oder Meno um altsächsische Vornamen. Die Gründung bzw. Namensgebung soll im Zusammenhang stehen mit der Unterwerfung der Region südlich der Lippe durch die Sachsen. Nach dem angelsächsischen Bischof Beda, 672 – 735 n. Chr., sollen die Sachsen im Jahre 694 n. Chr. die Lippe von Norden her überschritten haben und die dortigen Bewohner, die fränkischen Brukterer, unterworfen haben. Die Sachsen besiedelten in der darauf folgenden Zeit das den Brukterern weggenommene Land und benannten ihre neuen Siedlungen nach dem Vornamen des jeweiligen Familienoberhauptes der dort wohnenden Sippe.

Matthias Springer schreibt in seinem Buch „Die Sachsen“ (2), dass nach dem Bericht des römischen Schriftstellers Tacitus die Bruketerer in den neunziger Jahren des 1. Jahrhunderts n. Chr. Völlig vernichtet worden seien. Deshalb könne man die von Bischof Beda genannten „Boructani“ nicht mit den „Bructeri“ des Tacitus gleich setzen. Bei historischen Berichten über die Vernichtung von Volksstämmen stellt sich jedoch bei näherer Prüfung meistens heraus, dass die Führungselite und die Krüger vernichtet wurden, aber nicht das gesamte Volk. Weiterhin ist Springer entgegenzuhalten, dass die Römer den Namen eines germanischen Volksstammes, wie den der Brukterer, nur vom Hörensagen auf Grund fehlender schriftlichter Zeugnisse gekannt haben können und danach das lateinische Wort „Brukteri“ gebildet haben. Deswegen kann Springer nicht mit den Lautgesetzen argumentieren, die einen Zusammenhang zwischen „Bructeri“ und Boructuarii ausschlössen.

Völlig abwegig im Wortsinne ist die unbewiesene Behauptung Springers, die „Boructuarii“ des Beda hätten in der Nähe von Friesland gewohnt. Eine fränkische Urkunde von 833 (3), die später noch eingehend behandelt wird, ist Springer anscheinend nicht bekannt. Dort sind Güter in der Soester Börde und zwar in Schmerlecke, Ampen und Altengeseke aufgeführt, die im Gau „Boratre“ liegen, wie es ausdrücklich in der Urkunde heißt. Dieser Name „Boratre“ entspricht der von Springer selbst angeführten altsächsischen Bezeichnung „Borathra“ für die „Boructuarii“. Dies kann man als Beweis ansehen, dass die „Boructarii“ nicht in der Nähe von Friesland saßen, sondern zwischen Lippe und Ruhr, wie auch in älteren Publikationen (4) von den meisten Historikern angenommen wurde. Auch ist es nicht abwegig, wie oben gezeigt, die „Boructarii“ mit dem Namen „Bructeri“ = Brukterer der Römer zu bezeichnen.

Bei dem Dorfnamen Epsingsen würde man ebenfalls nun annehmen, dass es sich hier ursprünglich um die Siedlung einer sächsischen Familiensippe handelte. Dass dem nicht so ist, zeigen bereits die ältesten urkundlich überlieferten Namen von Epsingsen, so 1232 „Eppediscinc“ und „Eppendischinch“ (5), 1242, „Ebbedischinc“ und „Ebbedeschinc“ (6). Hier erscheint kein –husen als Namesendung, wie bei vielen mittelalterlichen Schreibweisen der typischen –ingsen-Orte. Vielmehr geht der Namen auf das mittelniederdeutsche Wort „ebbedische“=Äbtissin (1) zurück. Der Name Epsingsen bedeutet also „der zur Äbtissin gehörende Hof“. Die Namensendung –ingsen in Epsingsen erscheint offensichtlich erst nach dem Dreißigjährigen Krieg, so im Bördekataster von 1685 und stellt vielleicht eine Namensangleichung an die umliegenden –ingsen-Orte dar.

2. Die Entstehung des Haupthofes-Epsingsen

Es stellt sich die Frage, welcher Äbtissin gehörte der Hof Epsingsen. Die Antwort ergibt sich gleich aus den bereits erwähnten Urkunden von 1232 und 1242. Es ist die Äbtissin des Stiftes Meschede. Wie aber kam das im Sauerland weit weg von der Soester Börde liegende Stift Meschede an den Besitz in Epsingsen? Hier bringt uns die älteste erhaltene Urkunde des Mescheder Stiftsarchivs (7) auf die richtige Spur. Es handelt sich um eine Urkunde aus dem Jahre 833, also ca. 30 Jahre vor Gründung des Stiftes Meschede, in der Kaiser Ludwig der Fromme einem Grafen Rihdag als Belohnung für treue Dienste im Gau Boratre (Brukterergau) folgende Güter zu Eigentum schenkt: im Dorf Schmerlecke drei Hufen mit der dazugehörenden Mark, im Dorf Ampen zwei Hufen mit der zugehörigen Mark und im Dorf Geiske fünf Hufen mit der zugehörigen Mark.

Diese Güter des Grafen Rihdag sind später im Besitz des Stiftes Meschede nachzuweisen. Für die Güter in Schmerlecke und Ampen war dies in Fachkreisen von vorneherein unstrittig. Bei dem in der Urkunde von 833 in „Geiske“ befindlichen Besitz nahm der Westfälische Historiker Albert K. Hömberg (8) an, dass mit Geiske der Ort Geseke gemeint sei und die Güter von Geiske sich später im Besitz des Geseker Kanonissenstifts befunden hätten. Hans Grusemann (9) hat überzeugend nachgewiesen, dass mit „Geiske“ der Ort Altengeseke gemeint ist. Hier ist auch später Besitz des Stiftes Meschede nachweisbar.

Dass die Güter der Urkunde von 833 in den Besitz des Stiftes Meschede kamen, hängt damit zusammen, dass der Graf Rihdag in einem verwandtschaftlichen Verhältnis mit einer Grafenfamilie stand, die sich später die Grafen von Werl und Arnsberg nannten. Diese Grafenfamilie saß in der Mitte des 9. Jahrhunderts noch auf der Hünenburg in Meschede und gründete um das Jahr 860 dort das Stift Meschede (10). Zur Erstausstattung des Stifts gehörten die Güter aus der Urkunde von 833.

Was haben nun die Güter der Urkunde von 833 mit Epsingsen zu tun? Unter diesen Gütern befanden sich auch zwei Hufen in Ampen. Eine Hufe sind 30 Morgen (11). Das war zur damaligen Zeit eine Vollbauernstelle. Man kann deshalb auch die Urkunde so auslegen, dass dem Grafen Rihdag im Dorfe Ampen zwei Bauernhöfe mit bebautem Land von je 30 Morgen geschenkt wurden. In der Urkunde von 833 wird ausdrücklich gesagt, dass zu diesen zwei Bauernhöfen auch unbebaute Ländereien und Markenwaldungen gehörten. Betrachtet man die topographische Lage Ampens (siehe Karte 1) an der Quelllinie des Hellweges, so ist es sehr wahrscheinlich, dass die genannten unbebauten Ländereien südlich von Ampen lagen und noch weiter südlich die Haar hinauf sich die Markenwaldungen befanden. Dass das Stift Meschede diesen Grundbesitz in Ampen nutzte, um diese Ländereien urbar zu machen und weitere Höfe anzusiedeln, kann man indirekt aus Güterverzeichnissen des Stiftes aus dem 14. Jahrhundert schließen. 500 Jahre nach der Urkunde von 833 gehörten dem Stift Meschede in Ampen und Lütgenampen 18 Bauernhöfe und 1 Mühle (12). Altsiedlungen wie Ampen oder Soest hatten große Gemarkungen, die sich weit die Haar hinauf erstreckten. Die Gemarkungsgrenze auf der Haar war die Gaugrenze hier des Soestgaus zum Haargau (13), die heute noch die Grenze zwischen den Großgemeinden Soest und Möhnesee (Kreesweg) bildet. Im Mittelalter befanden sich die Markenwaldungen in der Regel in den Grenzbereichen. Dolfsbusch zwischen Epsingsen und Hewingsen (Haargau) mit der früheren Gau- heute Gemeindegrenze ist ein Rest eines solchen Markenwaldes. Man kann also davon ausgehen, dass im Jahre 833 die Gemarkung Ampen bis zum Dolfsbusch reichte. Albert K. Hömberg (14) schreibt zum Grundbesitz des Stiftes Meschede in diesem Bereich, dass die Schenkung von zwei Königshöfen in Ampen im Jahre 833 die Grundlage abgegeben hat für die Mescheder Grundherrschaft, die später 2/3 der Gemarkung von Ampen und Lütgenampen und die ganze Gemarkung Epsingsen umfasste. Aufgrund der o. g. sächsischen Landnahme um das Jahr 700 kann man vermuten, dass 833 die Hofsiedlungen Röllingsen im Westen und Meiningsen im Osten auf Grund der sächsischen Landnahme um 700 bereits bestanden. Dazu gehört auch der Einzelhof Rinhöfer nördlich von Meiningsen, der ursprünglich dem Erzbischof von Köln gehörte wie auch das andere Drittel der Gemarkungen Ampen und Lütgenampen.

In diesem geschlossenen größeren Besitzbereich von Ampen bis zur Haar an der Gaugrenze (13) gründete das Stift Meschede einen Haupt- oder Oberhof zur Verwaltung ihres dortigen Besitzes. Dieser Haupthof wurde nicht im Bereich der schon vorhandenen Stiftshöfe angesiedelt, sondern man rodete offensichtlich dazu einen Teil des Amper Markenwaldes, wie sich aus der topographischen Lage von Epsingsen rekonstruieren lässt. Der Haupthof wurde nach seinem Gründer „Ebbedeschinc“, Hof der Äbtissin, genannt. Die Namensgebung und die Entstehung aus dem Landbesitz der Königshöfe von 833 lassen vermuten, dass der Haupthof Epsingsen bereits Ende des 9. Jahrhunderts gegründet wurde. Dafür spricht auch, dass nach den Güterverzeichnissen des Stiftes Meschede aus dem 14. Jahrhundert der Haupthof Epsingsen unter den ca. 40 Haupthöfen des Stiftes mit etwa 300 Höfen mit ca. 40 Höfen einer der bedeutendsten war (15).

Die erste erhaltene urkundliche Erwähnung von Epsingsen stammt jedoch erst aus dem Jahre 1232 (5), also fast genau 400 Jahre nach der Amper Urkunde von 833 und mehr als 350 Jahre, nachdem das Stift Meschede die Höfe in Ampen als Erstausstattung erhielt. In der Urkunde von 1232 geht es um den Verkauf eines Hofes (Hufe) des Stiftes Meschede in Ostampen (heute Lütgen-Ampen) an das Hospital zum Heiligen Geist in Soest. Interessant in dieser Urkunde sind die Namen der Zeugen von dem zum Haupthof Epsingsen gehörenden Höfen. Als erster wird „Sifrido villico Eppendischinc“ genannt. Damit ist der „villicus“ (meier oder Schulte) gemeint mit Namen Sigfrid, der als Verwalter des Stiftes Meschede auf dem Haupthof Epsingsen saß. Er stand an der Spitze einer sogenannten Villikation, eines Fronhofverbandes, zu dem bei der Villikation Epsingsen nach dem Güterverzeichnis des Stiftes Meschede 37 Höfe gehörten (9). Ein Villikus, 1232 Sigfrid, nahm von den untergeordneten Höfen die gefälle und Abgaben in Empfang und hatte sie an das Stift weiterzuleiten. Der Fronhofsverband war gleichzeitig ein eigener Rechtsbezirk, eine sogenannte Vogtei. Seit dem 9. Jahrhundert war den Klöstern in zunehmendem Maße die Freiheit von den öffentlichen Gerichten gewährt worden. Für die geistlichen Institutionen wurden Vögte eingesetzt, die für die zur betreffenden Grundherrschaft gehörenden Menschen und Güter die Hochgerichtsbarkeit besaßen und entsprechend Vogteirechte und Einkünfte erhielten (16). Nachdem im Jahre 985 dem Stift Meschede durch König Otto III seine Vogtei (16) bestätigt worden war, treten 200 Jahre später in den Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts wiederholt die Edelherren von Bilstein als Vögte des Stiftes Meschede auf. So auch in der Urkunde von 1232 Graf Dietrich von Bilstein. Nach dem Villikus Sigfrid erscheinen in der Urkunde von 1232 die Namen von Personen, deren Höfe dem Stift Meschede gehören und zwar zum Fronhofverband Epsingsen. Von Ampen sind die Namen Leffardus, Wennarus, Rodolfus, Godefridus, Thetlevus und Conradus, also 6 Höfe, aufgeführt, von Ehningsen Volequinus, Gotscalus, Wicgerus, Jordanus und Rodolfus, also 5 Höfe, von Röllingsen Meinerus, Albertus und Lefhardus, also 3 Höfe, von Ostönnen Albertus und Thetmarus, also 2 Höfe, von Höingen Gotscalcus, als 1 Hof. In der Urkunde von 1232 sind damit 17 Höfe mit Namen und Ort verzeichnet, die zum Haupthof Epsingsen gehörten. Es heißt in der Urkunde aber ausdrücklich „und andere mehr“, d. h. 1232 gehörten bereits mehr als 17 Höfe zum Haupthof Epsingsen. Dass die zum Haupthof Epsingsen gehörenden Höfe diese Urkunde von 1232 mit unterzeichneten, liegt in der Tatsache begründet, wie Marga Koske 1983 (15) ausführt, dass die zum Fronhofverband gehörenden Höfe bei Hofverkäufen ein Mitspracherecht hatten. Vergleicht man die in der Urkunde von 1232 genannten Höfe mit dem Güterverzeichnis des Stiftes Meschede aus dem 14. Jahrhundert (12), so ergeben sich erhebliche Unterschiede bei der Anzahl der Höfe in den einzelnen Dörfern. Manfred Wolf (15) hat nachgewiesen, dass das Güterverzeichnis nicht von 1314 stammt, wie Seibertz (17) annahm, sondern um 1400 entstanden ist. In den mehr als 150 Jahren hat sich der Fronhofsverband des Haupthofes Epsingsen anscheinend weitgehend aufgelöst. Die Anzahl der Höfe z. B. in Ampen hat sich zwar verdreifacht, die Besitzer sind jedoch jetzt weitgehend andere Klöster (z. B. Paradiese) und Soester Patrizier. Das Stift Meschede hat nur noch eine Art Oberlehnsherrschaft mit entsprechenden Abgaben von den Besitzern. In Röllingsen sind im Verzeichnis von 1400 noch zwei Höfe aufgeführt, in Epsingsen selbst neben dem abgabenfreien Haupthof dagegen bereits weitere Höfe. Das sind der Hof des Wilhelm Gogreven, der Hof des Schotten, ein Kotten, den der Sohn des Henze hat, und eine Hausstätte des Craus. Damit besteht Epsingsen um das Jahr 1400 bereits aus dem Haupthof, zwei größeren Höfen und zwei kleinen Höfen (Kotten). Deshalb kann man dann schon von dem Dorf Epsingsen sprechen, während 1232 offensichtlich in Epsingsen nur der Haupthof bestand.

Nachfolgend sollen weitere urkundliche Nachrichten über Epsingsen behandelt werden.

3. Urkundliche Nachrichten über Epsingsen

Aus der ältesten Urkunde von 1232 ersehen wir, dass Epsingsen schon seit längerer Zeit als Haupthof des Stifts Meschede bestand, der von einem Villikus mit Namen Siegfried verwaltet wurde und zu dem eine Villikation (Fronhofsverband) mit mehr als 20 Unterhöfen in der Soester Börde gehörte.

Die nächste Urkunde zum Haupthof Epsingsen nach dem Jahre 1232 (5) stammt aus dem Jahre 1240 (18). In ihr überträgt die Äbtissin Jutta von Meschede dem Hospital zum heiligen Geist in Soest die Hufe Sprethove in Ampen. Aus dieser Urkunde geht die besondere Bedeutung des Fronhofverbandes des Haupthofes Epsingsen hervor. Die Übertragung der Sprethove in Ampen an das Hospital zum heiligen Geist in Soest erfolgt nämlich in Einvernehmen mit allen zum haupthof Epsingsen gehörenden Höfen, die in der Urkunde als „familia nostre curtis in Ebbedeschinc“ bezeichnet werden. Als Zeugen des Fronhofverbandes sind in der Urkunde von 1240 genannt: Siffridus Villicus de Ebbediscinc, Volenmus des Bokelinchusen und Wigerus, Sifridus, Lefhardus, Gerhardus, Godefridus, Wermarus und Menherus. Die letzten 7 Namen werden als Bürger von Ampen bezeichnet, die zur Familie (familia) des Haupthofes in Epsingsen gehören. Neben dem Villikus Siegfried des Haupthofes Epsingsen wird ein Volenmus von Bokelinchusen genannt. Hier liegt eindeutig ein Schreibfehler beim Ortsnamen vor. Anstatt Bokelinchusen muss es Cokelinchusen heißen. Gemeint ist der Einzelhof Köchlingsen (Karte 1), der nur gut 1 km südöstlich von Epsingsen liegt und 1283 (19) als Cokelinchusen genannt wird. Aus der Urkunde geht eindeutig hervor, dass Köchlingsen auch ein Hof des Stiftes Meschede ist und zum Haupthof Epsingsen gehörte. Man kann sogar folgern, dass die Markenwaldungen der beiden in der Urkunde von 833 genannten Amper Höfe im Osten an die Köchlingser Schledde und im Süden an den Kreesweg grenzten. Es ist zu vermuten, dass der Hof Köchlingsen vom Stift Meschede nach der Gründung des Haupthofes Epsingsen im Zuge der weiteren Rodung des Markenwaldes angelegt wurde. Die südlich des Hofes liegenden Flächen waren damals wahrscheinlich Gemeinschaftswaldhude von Epsingsen, Köchlingsen und Meiningsen. Im Rahmen der Gemeinheitsteilung entstand hier Ende des 18. Jahrhunderts die Siedlung Meiningserbauer (Große und Kleine Bauer). In der zeitlich darauffolgenden Urkunde vom Jahre 1242 (3) befreit das Stift Meschede die zum Hofe Epsingsen gehörige Hufe (Sprethove), die das Soester Hospital zum heiligen Geist in Ampen erworben hatte (im Jahre 1240) von dem Heergewedde, das bisher bei dem Tode eines Hospitalsverwesers gezahlt worden war. Auch aus dieser Urkunde geht hervor, dass der Fronhofverband des Haupthofes Epsingsen noch bestand. Es heißt nämlich, dass die o. g. Befreiung von dem Heergewedde (Abgabe beim Tode des Hofbesitzers) in „consilio Sifridi villici ac familie curtis“, also in Einvernehmen mit dem Villikus Siegfried sowie der Familie des Haupthofes (Gemeinschaft der Unterhöfe) erfolgt ist. Weiterhin geht aus den urkunden von 1232, 1240 und 1242 hervor, dass der Villikus mit Namen Siegfried in dieser Zeit der „Beamte“ des Stifts Meschede auf dem Haupthof Epsingsen war.

Aus der nächsten Urkunde vom Jahre 1247 (20), in der die Äbtissin Jutta von Meschede dem Soester Bürger Conrad und dessen Angehörigen das „Volberinclant“ zwischen Ampen und dem Leprosenhaus Marbke zu Lehen gibt, geht hervor, dass der Villikus Siegfried vom Haupthof Epsingsen zwei Söhne mit den Namen Gerardus und Bruno hatte. Da sie als Zeugen in der Urkunde zusammen mit dem Vater erscheinen, ist davon auszugehen, dass sie 1247 im Erwachsenenalter waren. Die darauffolgende Urkunde stammt aus dem Jahre 1270 (21), also 23 Jahre nach der letzten. Die Äbtissin Agnes von Meschede erwirbt hier den Haupthof Epsingsen von dem damit belehnten Bruno zurück. Bruno ist der Sohn des Villikus Siegfried aus den vorhergehenden Urkunden. Man kann das Geschehen um den Haupthof ungefähr so rekonstruieren: Nach dem Tod des Villikus Siegfried ist sein Sohn Bruno offensichtlich sein Nachfolger geworden. Bruno hat dann jedoch nicht als Villikus, d. h. „Beamter“ des Stifts Meschede, den Haupthof Epsingsen verwaltet, sondern hat sich mit dem Haupthof belehnen lassen und dafür nach der Urkunde von 1270 40 Mark jährlich an das Stift gezahlt. Im Jahre 1270 hat dann das Stift den Haupthof zurückerworben. Aus der Urkunde geht hervor, dass Bruno auf dem Haupthof Epsingsen mit seiner Frau Gisela, ihren Kindern sowie seinem Bruder Ambrosius lebte. Als Zeuge tritt in der Urkunde sein Bruder Gerhard, den wir schon aus der Urkunde von 1247 kennengelernt haben, auf und zwar 1270 als Pfarrer von Anröchte.

In der nächsten Urkunde von 1273 (22) „verkauft Äbtissin Agnes vom Stift Meschede den Hof „Rumaninchove“ in Ampen gegen eine jährliche Pacht an das Kloster Paradiese.“ Aus dieser Urkunde geht hervor, dass Bruno verstorben ist und seine Witwe Gisela und Brunos Bruder Ambrosius und deren Erben auf dem Haupthof in Epsingsen leben. Auffällig bei den Urkunden von 1270 und 1273 ist, dass in ihnen im Unterschied zu den vorangegangenen Urkunden nicht mehr von der „familia“, also der Gemeinschaft der zum Haupthof Epsingsen gehörenden Hofe, die Rede ist. Anscheinend ist das Einvernehmen der zum Fronhofsverband gehörenden Höfe bei Hofverkäufen usw. nicht mehr gegeben, was auf eine langsame Auflösung des Fronhofverbandes des Haupthofes Epsingsen schließen lässt. Das erkennt man auch an den nachfolgenden Urkunden. 1278 (23) bekundet das Stift Meschede, dass das Kloster Paradiese die zum Haupthof Epsingsen gehörigen Güter „Mowen“ bei Marbke gekauft hat und ebenfalls 1278 (24) „erlässt das Stift dem Kloster Paradiese auf 4 Jahre die Pacht aus dem von ihm gekauften Besitzungen „Mowen“ in Ampen.“ Eine interessante Urkunde stammt aus dem Jahre 1283 (25). Dabei geht es um den Austausch von Hörigen zwischen dem Grafen Ludwig von Arnsberg und dem Adeligen Alexander von Meyninchusen (Meiningsen). Dabei befinden sich neben „Albertum de Cokelinchusen“ (Albert von Köchlingsen) „Johannis de Ebdeschinc“ und sein Sohn „Alberto Sifridum de Ebdischinc“. Vater Johann und Sohn Albert Siegfried wohnten also damals in Epsingsen. Da sie Hörige des Alexander von Meyminchusen waren und nicht des Stiftes Meschede, kann man vermuten, dass 1283 neben dem Haupthof ein weiterer Bauernhof in Epsingsen bestand, der wahrscheinlich als Lehen des Stiftes Meschede den Adeligen von Meyninchusen gehörte und auf dem Johannes und sein Sohn Albert Siegfried die Colonen waren. In der Zeit der o. g. Verlehnung des Haupthofes Epsingsen um die Mitte des 13. Jahrhunderts an Bruno könnten vielleicht weitere Ländereien in Epsingsen vom Stift verlehnt worden seien, auf denen dann weitere Bauernhöfe neben dem Haupthof entstanden. In diesen geschichtlichen Zusammenhang wird die seit langer Zeit erzählte Legende gestellt, dass die Äbtissin von Meschede bei ihrem Besuch des Haupthofes Epsingsen festgestellt habe, dass in Epsingsen bereits drei Höfe vorhanden waren. Daraufhin habe sie diesen Höfen die Namen der drei Erzväter beigelegt (26). Der Abrahamshof soll der ursprüngliche Haupthof gewesen sein. Der Jakobshof hieß später Kortmann (26). Der Hof Isaak ist bis heute vom Namen erhalten geblieben. Die ringförmige Straße um Epsingsen (Karte 1) hat heute den Namen Erzväterring. Die Ringform geht wahrscheinlich auf eine mittelalterliche Befestigungsanlage des Dorfes Epsingsen zurück.

In einer Urkunde von 1298 (27) „bestätigt die Äbtissin Agnes von Meschede als Lehnsherrin die Schenkung von 15 Morgen Land bei Ampen, die Gottfried, der Sohn des Soester Bürgers Eggehard, bei seinem Eintritt in das Kloster Paradiese diesem geschenkt hat.“ Als Zeuge tritt in dieser Urkunde der „Henricus schultetus in Ebbischinck“ auf. Damit gemeint ist der Verwalter des Haupthofes des Stiftes Meschede in Epsingsen und zwar 1298 mit Namen Heinrich. Anstelle der bisherigen Bezeichnung Villikus wird hier die deutsche Bezeichnung „Schulte“ benutzt. Die Urkunde zeigt, dass seit 1270 (21) auf dem Haupthof Epsingsen wieder ein „Beamter“ des Stiftes Meschede saß.

Aus einer Urkunde von 1305 (28), in der die Äbtissin Agnes den Verkauf der Mühle in Ampen an das Kloster Paradiese bestätigt, erfahren wir, dass der Mühlenbesitzer, damals Albert genannt von Mawicke, zweimal jährlich vier Schillinge an den Haupthof in Epsingsen entrichten musste. Die folgenden Urkunden des 14. Jahrhunderts zeigen, dass der Fronhofverband, die sogenannte Villikation, des Haupthofes Epsingsen sich weitgehend aufgelöst hat. Der größte Teil der ca. 40 Unterhöfe ist an andere Klöster, Adelige und Soester Patrizier verlehnt worden und zwar nicht nur die vom Haupthof weiter weg liegenden Unterhöfe, sondern auch Unterhöfe, die in dem großen zusammenhängenden Gebiet zwischen Ampen und der Haar lagen, das das Stift Meschede seit seiner Gründung im 9. Jahrhundert besaß. Hinzu kam, dass die Kanonissen des Stiftes Meschede, obwohl sie mit 40 Haupthöfen und über 300 Unterhöfen eine glänzende Austattung hatten, schlecht wirtschafteten und daher viele Güter verpfändeten (29). Dies bewog den Kölner Erzbischof im Jahre 1310 das Stift Meschede von einem Kanonissen – in ein Kanonikerstift umzuwandeln. Aus den folgenden Urkunden, die sich auf den Haupthof Epsingsen und seine Unterhöfe beziehen, ist zu erkennen, dass die neue Leitung des Stifts (Probst und Kapitel) versucht, Ordnung in die rechtlichen Verhältnisse der Stiftsgüter zu bringen. So billigt das Kapitel des Stifts Meschede in einer Urkunde von 1322 (30) den früheren Verkauf der Höfe Mowe und Rumennminchove sowie der Mühle in Ampen und von zwei Höfen in Ehningsen an das Kloster Paradiese durch die Äbtissin Agnes, die alle zum Haupthof Epsingsen gehörten.

In einer weiteren Urkunde von 1322 (31) „übertragen Probst Walram, Dechant und Kapitel des Stifts Meschede eine halbe Hufe, die Albert genannt Madewic, der Müller der Mühle Ampen (28), der Prorin und dem Konvent des Dominikanerinnenklosters Paradiese verkauft hat, zu Erbpachtrecht und für Erbpachtzins.“ Dass dieses Land ebenfalls zum Haupthof Epsingsen gehörte, ergibt sich aus der urkundlichen Festlegung, dass das Kloster Paradiese an den Schulten zu Epsingsen keine weiteren Abgaben entrichten musste. Die folgende Urkunde von 1323 (32) macht deutlich, wie groß der Siedlungsdruck aus der immer bevölkerungsreicheren Stadt Soest auf die Ländereien der zum Haupthof Epsingsen „gehörenden Güter des Stifts Meschede war. So überträgt das Stift Meschede zur Vermeidung von Streit mit den Bürgern zu Soest verschiedenen Soester Bürgern und anderen“ Hufen, Kotten und sonstige Güter, die zum Haupthof Epsingsen gehören, und „zwar in Röllingsen, Ampen, Epsingsen, Ostönnen und Theiningsen“. Interessant sind die Einzelheiten dieser Übertragung. So erhält die Witwe des Reyneke genannt Wenken zwei Hufen in Röllingsen, Johann von Hattorpe in Ampen zwei Hufen, das alte Hospital in Soest 2 Hufen in Ampen, die Schwester des Heinrich de Aquis 2 Hufen in Ampen, Heinrich von Vroendorpe 1 Hufe in Ampen, Heinrich genannt Went eine halbe Hufe in Ampen, Johann Muschen eine halbe Hufe in Epsingsen, Heinrich Dormann eine Hufe und einen Kotten in Epsingsen, Gerhard Bot ein Kotten in Epsingsen, Heinrich Darachtene ein Hufe in Ostönnen, Lambert Bare und Hermann von Werl eine Hufe in Theiningsen, Theoderich Vigil, Schmied, eine halbe Hufe in Theiningsen, Siegfried Stenkulere eine halbe Hufe in Theiningsen.

Durch diese Landvergabe des Stiftes Meschede sind im Jahr 1323 mindestens 14 neue Höfe, deren Land zum Haupthof Epsingsen gehörten, entstanden. In der Urkunde heißt es ausdrücklich, dass die Genannten alle Soester Bürger sind. Es ist deshalb davon auszugehen, dass diese Soester Bürger die Höfe nicht selbst bewirtschafteten, sondern von sogenannten Kolonen bewirtschaften ließen. Die neuen Höfe zahlen zwar an den Lehnsherren Stift Meschede einen Zins, sie blieben aber nach dem Tode des Besitzers im Eigentum der jeweiligen Familie. Damit gehören sie nicht mehr zum Fronhofverband des Haupthofes Epsingsen. Da die meisten der in der Urkunde genannten Höfe in dem geschlossenen Besitz des Stiftes Meschede zwischen Amper Hellweg und der Haar liegen, ist damit der geschlossene Besitz durchlöchert.

Urkundlich erfahren wir hier auch ganz konkret über weitere neue Höfe in Epsingsen. So erhalten Johann und Albert Muschen je eine halbe Hufe, das entspricht je 15 Morgen Land. Es ist davon auszugehen, dass damit in Epsingsen zwei neue Hofstellen entstanden. Heinrich Dormann bekam eine Hufe und einen Kotten, damit einen Bauernhof mit 30 Morgen Land. Gerhard Pot erhielt einen Kotten. Die urkundliche Erwähnung von zwei Kotten in Epsingsen lässt vermuten, dass diese bereits seit längerer Zeit neben dem Haupthof bestanden und kleine Bauernhöfe waren, die von Kolonen des Haupthofes bewirtschaftet wurden und jetzt einen neuen Eigentümer bekamen. Wir finden also ab dem Jahre 1323 neben dem Haupthof, der vom Stift direkt verwaltet wird, vier weitere Höfe, die Soester Bürger als Eigentümer haben und über die das Stift Meschede nur der Lehnsherr ist.

Man kann spätestens mit dem Jahre 1323 davon sprechen, dass Epsingsen nicht mehr ein Einzelhof ist, sondern ein Dorf mit mehreren Bauernhöfen.

Ein Jahr später, 1324 (33), überfällt der Edelherr Theoderich von Bilstein mit seinen Komplizen Epsingsen. Dabei wird der Haupthof und die zum Hof gehörenden Leute überfallen, Pferde, Vieh und andere Dinge geraubt und einige Leute aus Epsingsen weggeführt und gefangen gehalten. Das Stift Meschede beschwert sich darüber umgehend bei Erzbischof Heinrich von Köln wegen Verletzung der kirchlichen Freiheit. Der Erzbischof befiehlt darauf mehreren Kirchspielen im Sauerland, dafür zu sorgen, dass der Edelherr „innerhalb von sechs Tagen nach erfolgter Mahnung das geraubte Gut zurückgibt und die Gefangenen entlässt“. Dass dies wahrscheinlich geschehen ist, kann man aus einer Urkunde schließen, die allerdings fast drei Jahre später (25) ausgestellt ist. Daraus werden auch die Hintergründe des Überfalls auf den Haupthof Epsingsen deutlich. In der Urkunde von 1327 (34) vergleicht sich der Edelherr Dietrich von Bilstein nach fast dreijährigem Streit, der zuletzt vor dem Offizial der Kölner Kurie anhängig war, mit dem Stift Meschede über das Vogteirecht über den Haupthof Epsingsen und die dazugehörigen Kötter. Der Edelherr beanspruchte innerhalb der Zäune des Hofes als Vogt zu Gericht zu sitzen und vom Villicus (Meier des Haupthofes) und den Köttern die Vogtabgaben zu erheben. Das Stift Meschede behauptete dagegen, dass der Haupthof Epsingsen davon gegen eine Jahresrente von drei Schillingen befreit sei. Durch Vermittlung u. a. des Grafen Wilhelm von Arnsberg, des Lehnsherrn der Vogtei, einigt man sich in folgender Weise: Der Edelherr erhält vom Stift 60 Mark, verzichtet dafür auf die Rente von drei Schillingen, auf alle Vogtabgaben und die Abhaltung des Gerichts als Vogt unter Königsbann. Aus dieser Regelung wird deutlich, dass es sich hier um den Freistuhl Epsingsen der Vogtei bzw. Freigrafschaft Epsingsen handelt. Die Geschichte dieser Vogteigerichtsbarkeit wird im Kapitel 4 behandelt.

Wie bereits früher erwähnt, waren die Edelherren von Bilstein auch Vogt des Stifts Meschede und in dieser Funktion auch Vorsitzer der Hofesgerichte der Haupthöfe des Stiftes Meschede.
In dem Vergleich von 1327 (34) wurden dazu folgende Regelungen getroffen: Dem Hofesgericht innerhalb der Zäune des Hofes darf der Edelherr weiter zusammen mit dem Beamten des Stiftes Meschede in der bisherigen Weise ohne Schaden für den Villicus (Meier des Haupthofes) an den üblichen Zeiten vorsitzen. „Das Stift weist ihm eine Parzelle des Hofplatzes an, in der er außerhalb der Abgrenzung des Hofes Gericht halten kann. Der Villicus und die Kötter dürfen dorthin aber nur auf Bitten des Stifts zitiert werden. Die Bußen für Übertretungen stehen nicht dem Edelherren oder seinem Richter, sondern allein dem Stift zu.“ Die Urkunde von 1327 zeigt, dass die Edelherren von Bilstein nicht nur den Freistuhl in Epsingsen damals verloren haben, sondern auch im Vorsitz des Hofesgerichts des Haupthofes Epsingsen stark eingeschränkt wurden.

In einer Urkunde von 1367 (35) verkaufen die Brüder Conrad und Johannes gen. von Jungelinghusen ihre Güter in Epsingsen an das Kloster Himmelpforten. Der Kolon auf diesem Bauernhof war damals Hermann gen. Greve. Der Oberlehnsherr dieses Hofes, das Stift Meschede, erteilte zum Verkauf seine Zustimmung. Außer dem Hofeskaufspreis von 79 Mark verkaufen die Brüder dem Kloster auch die „Pacht aus diesen Gütern, nämlich sechs Schilling und sechs Pfennige, zwei Hühner 4 ½ Schafe und einen Malter Roggen.“ In dieser Urkunde erfahren wir erstmals den Namen eines Kolons, also des eigentlichen Bauern. Er heißt Hermann gen. Greve. Bisher haben wir in den Urkunden des 13. Jahrhunderts nur die Namen des Villicus des Haupthofes Epsingsen erfahren. Aufschlussreich ist die im Einzelnen aufgeführte Pacht in der Urkunde von 1367. Hier muss der Kolon u. a. 4 ½ Schafe als Pacht an den Eigentümer jährlich entrichten. Im Bördekataster von 1685, das im Kapitel 6 behandelt wird, besteht die Pacht außer der Abgabe von Geld, Getreide und Hühnern bei den größeren Höfe in der Regel aus der Abgabe von Schweinen. Man kann aus der Urkunde von 1367 daher schließen, dass in Epsingsen an der Haar im 14. Jahrhundert in größerer Zahl Schafe gehalten wurden.

In einer Urkunde von 1390 (36) verschenkt der Domprobst in Münster und Kanoniker zu Soest, Wilhelm Freseken, für sein Seelenheil seinen Hof dem Kloster Oelinghausen. Da dieser Hof ein Lehen des Stifts Meschede ist, ist dem Stift jährlich ein Zins von sechs Schillingen zu entrichten. Wie wir im Kapitel 6 sehen werden, ist dieser Hof in Epsingsen noch heute genau zu lokalisieren. In einer weiteren Urkunde vom Jahre 1400 (37) verschenkt offensichtlich der selbe Wilhelm Freseken wie in der Urkunde von 1390 seinen weiteren Hof in Epsingsen an das Patroklistift zu Soest. Dabei wird betont, dass es sich um ein Lehngut des Stifts Meschede handelt.

In der zeitlichen Abfolge der vorliegenden Urkunden über Epsingsen erscheinen nun die bereits im Kapitel 2 aufgeführten Höfe aus dem um 1400 entstandenen Güterverzeichnis des Stiftes Meschede (12). Dies sind in Epsingsen neben dem Haupthof der Hof des Wilhelm Gogreven, der Hof des Schotten, der Kotten vom Sohn des Henze sowie die Hausstätte des Craus mit Land, also zwei Höfe und zwei Kotten. Die hier genannten Personennamen sind die Lehnsträger, die den Stift jährlich Geld und Getreide als Zins entrichten müssen. Es handelt sich in der Regel nicht um die Kolonen, die das Land dieser Höfe und Kotten bebauen. Epsingsen besteht also um 1400 als Dorf aus mindestens fünf Höfen.

Die nachfolgenden Urkunden zu Epsingsen aus dem 16. Jahrhundert unterscheiden sich von den vorhergehenden dadurch, dass hier die Namen der Kolonen, also der auf den Höfen wohnenden und arbeitenden Bauern erscheinen. So geht es in der Urkunde von 1525 (38) um die Klage des Stiftes Meschede vor dem Soester Richter Berthrum Meyberch gegen die Epsingser Kolonen Johan Knoep, Gerlich Woestehoff und Steffen Holscher. Dabei ging es um Pachtgeldrückstände und den Vorwurf des Stifts, dass die Höfe nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet worden seien. Die Beklagten gestehen dies ein und geben ihre Höfe dem Stift zurück. Das Stift macht daraufhin eine Neueinteilung der Höfe und gibt sie den drei Kolonen und ihren Ehefrauen auf zwölf Jahre zur Pacht. Dabei werden die Bewirtschaftung der Höfe und die an das Stift zu leistenden Abgaben genau festgelegt. Vom Saatland mit Ausnahme von Hafer und Flachs müssen sie jede dritte Garbe entrichten. Für drei Morgen Wicken für Pferdefutter, für den Garten und die Kämpe brauchen sie keine Abgabe entrichten. Das Saatland ist von den Kolonen vollständig zu besäen. Jeder darf höchstens acht Morgen zur Brache liegen lassen. Sie dürfen nicht mehr Kämpe (eingefriedete landwirtschaftliche Flächen) anlegen, als ihnen angewiesen sind. Das Unterholz in dem Gehölz genannt das Loe, in dem jedem Kolon ein Stück zugeteilt ist, dürfen sie zum Nutzen ihrer Höfe verwenden. Dies ist der Wald nördlich von Epsingsen, von dem heute noch ein Teil vorhanden ist (Karte 1). Im Loe dürfen sie aber kein Fruchtholz (ältere Eichen und Buchen) hauen. Wenn ein Mastjahr im Loe ist, findet eine gemeinsame Nutzung durch das Stift und die drei Kolonen statt. Auch in dem anderen Epsingser Wald, Birkengehölz genannt, im Urkataster 1828 „in den Berken“, erhielten die drei Kolonen 1525 vom Stift jeweils ein Stück zur Nutzung angewiesen. Auf eigene Faust dürfen sie hier aber kein Holz hauen oder verkaufen.

Das Urmesstischblatt von 1839 (Karte 2) zeigt, dass nördlich von Dolfsbusch hier früher Wald vorhanden war, wo heute Ackerflächen sind, 1828 im Urkataster mit der Flurbezeichnung „in den Berken“ eingetragen.

„Wenn sie Land roden zum Ackern, ist dieses im ersten Jahr abgabenfrei. In den folgenden Jahren ist dann jede dritte Garbe zu entrichten.“ Weiterhin dürfen die Kolonen bei der Rodung gewonne Weidenruten oder Zaunholz an andere weitergeben oder verkaufen. Auch Mist und Stroh sind bei den Höfen für die Düngung zu behalten. Korn dürfen sie nur mit Wissen des Stifts an andere Orte fahren. In die Herberge des Stifts Meschede zu Soest hat jeder Kolon jährlich abwechselnd ein Fuder Weizen und Fuder Brennholz zu bringen. Wenn das Stift in der Herberge zu Soest Stroh als Streu für die Pferde oder zum Dachdecken der Scheune benötigt, so haben sie es sofort zu liefern.
An weiterer Pacht hat jeder Kolon dem Stift jährlich eine Mark und zwölf Hühner zu geben, Steffen Holscher allerdings nur acht Schillinge und acht Hühner. Vom Obst, was auf den Höfen wächst, hat jeder die Hälfte abzugeben, wenn das Stift es abholen lässt. Außerdem haben sie Häuser, Speicher, Scheunen und alle sonstigen Gebäude sowie die Zäune in gutem Zustand zu halten.

Sollten die drei Kolonen die o. g. Festsetzungen und Bedingungen nicht einhalten, so verlieren sie ihren Hof. Die drei Kolonen erkennen die vorstehende Vereinbarung mit ihrem Eid an und versprechen die Befolgung dieser Vereinbarung.

Diese Urkunde von 1525 nennt hier nicht nur die Namen von drei Kolonen, also von Bauern aus Epsingsen, sondern gibt mit den vielen Einzelheiten der Vereinbarung zwischen Stift und Kolonen einen tieferen Einblick in die damalige Wirtschaftsweise der Höfe, der sogenannten Dreifelderwirtschaft, aber auch der Nutzung der Waldgemeinschaftsflächen, in der Soester Börde Wollmeine oder Waldemei genannt. Diese Vereinbarung von 1525 zeigt auch deutlich, dass die damaligen Bauern als Kolonen nicht frei waren, sondern ihr Wirtschaften und Handeln vom Eigentümer, hier dem Stift Meschede, streng reguliert wurden.
Versucht man die drei Höfe von 1525 im Vergleich mit dem Bördekataster von 1685 (39) und dem Urkataster von 1828 (40) zu identifizieren, so muss man feststellen, dass es sich hier um Höfe des Stiftes Meschede handelt, die nicht verlehnt sind. In Anlehnung an das Bördekataster von 1685 kann man vermuten, dass der Hof Johan Knoep der Haupt- oder Schultenhof war, der Hof Gerlich Woestehoff der Hof Gerling und der Hof Steffen Holscher der Hof Jacob.

1685 finden wir im Bördekataster (39) beim Hof Gerling, dass die drei Höfe Schulte, Gerling und Jacob das alleinige Nutzungsrecht am Wald „Loe“ oder „Loh“ haben. Die Identität der Höfe Gerlich Woestehoff = Gerling und Steffen Holscher = Jacob ergibt sich aus den Schatzungslisten der Stadt Soest, die im Kapitel 5 behandelt werden.

24 Jahre später in einer Urkunde des Jahres 1549 (41) finden wir einen ähnlichen Sachverhalt wie in der Urkunde von 1525. 1549 erscheinen vor dem Soester Richter Hynrich Slueter die Epsingser Kolonen Steffan Holscher und Hermann Holtkamp. Sie sagen aus, dass das Stift Meschede ihnen ihren Hof und Kotten zu Epsingsen auf zwölf Jahre in Pacht gegeben hätte. Die Bezeichnung Hof bezieht sich offensichtlich auf den Hof des Steffan Holscher, der identisch ist mit dem Steffen Holscher des Jahres 1525, während die Bezeichnung Kotten wohl auf Hermann Holtkamp zutrifft, der danach nur einen kleinen Bauernhof hatte. Aus den nachfolgenden Festsetzungen der Urkunde von 1549, die wie 1525 die Wirtschaftsweise, die Abgaben und Hand- und Spanndienste festlegten, ersieht man, dass der Hof des Hermann Holtkamp kleiner war als der von Steffan Holscher.
Wie wir im Kapitel 5 noch sehen werden, handelt es sich bei dem Hof von Hermann Holtkamp um den späteren Hof Dussert.
Aus der Urkunde von 1549 geht hervor, dass außer diesen Kolonen auch ihre Nachbarn und anderen Pachtschulten des Stifts die entsprechenden Lieferungen zur Herberge des Stifts in Soest zu bringen haben. Mit den Nachbarn und Pachtschulten sind wahrscheinlich die Höfe Gerling (1525 Gerlich Woestehoff) und Schulte (1525 Johan Knoep) gemeint. Wie 1525 müssen Steffan Holscher und Hermann Holtkamp 1549 die Einhaltung dieser Vereinbarung mit dem Stift vor dem Soester Richter versprechen und anerkennen, dass sie nach zwölf Jahren die Höfe ohne jeglichen Anspruch zurückgeben. „Als Unterpfand müssen sie sogar all ihre Habe mit Ausnahme der verfertigten Kleider, die sie und ihre Ehefrauen auf dem Leibe tragen,“ einsetzen.

Aus den Bestimmungen der Vereinbarungen von 1525 und 1549 wird deutlich, dass dies sehr rigorose Verträge des Stifts Meschede für die Epsingser Bauern waren. Es ist daher nicht verwunderlich, dass anscheinend öfter diese Kolonen keine zwölf Jahre auf diesen Höfen aushielten. So geht aus den Akten des Stifts Meschede zu Epsingsen (42) hervor, dass Steffan Holscher und Elhart Holtkamp (vielleicht der Sohn des Hermann Holtkamp) im Jahre 1553 auf ihre Höfe in Epsingsen verzichteten. 1560 erscheint in diesen Stiftsakten der Name Johan Klothman genannt Dusserth.

Dies ist offensichtlich der Hof Dussert des Bördekatasters von 1685 (39). Weiter kann man vermuten, dass dieser Johan Klothman gen. Dusserth auf dem Kotten des Hermann Holtkamp von 1549 saß. Im Bördekataster von 1685 haben wir nämlich neben dem Schultenhof (dem ehemaligen Haupthof des Stifts Meschede)
die vier Höfe Gerling, Jacob, Isaac und Dussert, die zum Stift Meschede gehören. Nähere Untersuchungen dazu werden wir noch in Kapitel 5 anstellen.

Als letzte Urkunde soll hier die Urkunde von 1571 (43) angeführt werden. Das Kloster Oelinghausen verkauft der Soester Patrizierfamilie Klocken eine Rente von 24 Talern aus ihrem Hof zu Epsingsen, der Hohefs-Hof genannt wird. Deutlich wird hier, dass es sich um den Hof Hohoff handelt, der im Jahre 1390 (27) an das Kloster Oelinghausen kam.

4. Die Freigrafschaft Epsingsen

Zu der Freigrafschaft Epsingsen schreibt 1956 der westfälische Historiker Hermann Rothert (44): „Ein letztes Sondergericht, die sogenannte Freigrafschaft Ebdeschink, die das Dorf Epsingsen und das benachbarte Kirchdorf Meiningsen umfasste, im Südwesten der Börde gelegen, erwarb die Stadt 1506 und endgültig 1594. Es handelte sich um einen uralten Besitz des Klosters Meschede an der Ruhr mit der Vogteigerichtsbarkeit, die als arnsbergisches Lehen der Edelherren von Bilstein schließlich in bürgerliche Hand übergegangen war.“In dieser Abhandlung befindet sich auch eine Skizze (Karte 3) über die Freigerichte und Vogteien um Soest. Dort wird die Freigrafschaft als Vogtei Epsingsen bezeichnet.

Zum besseren Verständnis des mittelalterlichen Rechtssystems muss man wissen, dass es Gogerichte gab, die als Volksgerichte zu Anfang nur die niedere Gerichtsbarkeit (nicht zuständig für Schwerverbrechen) hatten, im Spätmittelalter dann die gesamte Gerichtsbarkeit ausübten. Dagegen waren die Freigerichte nur für die Freien zuständig, nicht für Kolonen, Hörige usw. In Karte 3 bildete im Mittelalter der gesamte abgebildete Bereich das Gogericht Soest, das dem Erzbischof von Köln unterstand und ab 1281 (45) zunehmend in den Einflussbereich der Stadt Soest kam. Die Freigerichtsbezirke bildeten sogenannte Freigrafschaften. Klöster und Stifte hatten in der Regel eine eigene Gerichtshoheit, die sogenannte Vogteigerichtsbarkeit, die durch weltliche Vögte für die Klöster ausgeübt wurde. So waren die Edelherren von Bilstein die Vögte des Stifts Meschede, wie bereits früher ausgeführt wurde. Aus Karte 3 ist ersichtlich, dass die Vogtei Epsingsen ursprünglich Teil der Freigrafschaft Rüdenberg war, die ihren Namen von den Edelherren von Rüdenberg als Stuhlherren des Freigerichts hatte. Diese Meinung geht zurück auf den Aufsatz von Seibertz zur Topographie der Freigrafschaften aus dem Jahre 1864 (46). Dort schreibt er, dass die Freigrafschaft Rüdenberg den westlichen Teil der Soester Börde u. a. mit dem Kirchspiel Meiningsen umfasst habe. Dagegen führt Seibertz in dem Abschnitt über die Freigrafschaft Ebdeschink aus „Sie gehörte zu dem großen Freibanne der Länder Bilstein und Fredeburg, womit sie jedoch geographisch nicht zusammen hing, vielmehr eine besondere Freigrafschaft bildete die wohl nur das Kirchspiel Meininghausen befasste. Sie lag an der Südgrenze der Soester Börde, zwischen den Freigrafschaften Rüdenberg und Heppen.“ Die Karte 3 zeigt, dass sich Seibertz hier bei der Lage der Freigrafschaft irrt, da die Freigrafschaft Epsingsen nicht an die Freigrafschaft Heppen grenzt, sondern an die Vogtei Soest. Andererseits betont hier Seibertz, dass es sich bei Epsingsen um eine besondere Freigrafschaft handelte. Es ist also wahrscheinlich, dass die Freigrafschaft Epsingsen nie zur Freigrafschaft Rüdenberg gehörte. Dass die Freigrafschaft Epsingsen hieß und nicht Meiningsen nach dem Kirchort, hängt damit zusammen, dass die Freigrafschaft aus der besonderen Vogteigerichtsbarkeit der dem Stift Meschede gehörenden Höfe und Flächen vom Hellweg im Norden von Ostönnen bis Ampen bis zur Gaugrenze (Kreesweg) auf der Haar entstanden ist. Zeitlich geht diese Vogteigerichtsbarkeit damit bis auf die Gründung des Stifts um 860 zurück, wie bereits im Kapitel 2 ausgeführt. Das das Stift Meschede im Meiningser Raum so gut wie keinen Besitz hatte, dieser aber zur Freigrafschaft gehörte, kann nur damit erklärt werden, dass der Graf von Arnsberg, Gründer des Stifts, Meiningsen und Epsingsen zu einer Freigrafschaft verband. Der Graf von Arnsberg war im Mittelalter größter Grundbesitzer in Meiningsen und hat um 1100 die Kirche in Meiningsen als Eigenkirche gegründet. Historischer Hintergrund der Bildung der Freigrafschaft Epsingsen ist die durch den Erzbischof von Köln erzwungene Teilung der Grafschaft Arnsberg im Jahre 1102 (47). Jeder einzelne Comitat der zur Grafschaft Arnsberg gehörte, wurde damals in eine kölnische und eine arnsbergische Hälfte geteilt. So entstand westlich von Soest die kölnische Freigrafschaft Heppen. Der Arnsberger Graf konnte 1102 wahrscheinlich verhindern, dass das Kirchspiel Meiningsen zur kölnischen Freigrafschaft Rüdenberg kam vermutlich mit der Begründung, dass große Teile des Kirchspiels Meiningsen seit langem einer Sondergerichtsbarkeit, nämlich der Vogteigerichtsbarkeit des Stifts Meschede unterlägen. Damit entstand 1102 eine eigene kleine arnsbergische Freigrafschaft Epsingsen.

Es stellt sich hier die Frage, welche Bedeutung hatte diese Freigrafschaft oder Vogtei Epsingsen? Wilhelm Janssen (48) hat sich kritisch mit A. K. Hömberg auseinandergesetzt, der in den westfälischen Freigrafschaften des Spätmittelalters die direkten Nachfolger der im ausgehenden 8. Jahrhundert gebildeten karolingischen Grafschaften sah. Die vorstehend beschriebene Entstehung der Freigrafschaft Epsingsen zeigt deutlich, dass diese auch räumlich sehr kleine Freigrafschaft kein Nachfolger einer karolingischen Grafschaft aus der Zeit um 800 sein kann. Sie ist nach Janssen und Droege (49) vielmehr eine „landrechtlich fundierte adelige Schutzvogtei über freie Leute“. Diese Freigrafschaften können auch auf Kirchenvogteien zurückgehen. Dies trifft bei der Freigrafschaft Epsingsen zu. Die bereits im Kapitel 2 angesprochene Vogteigerichtsbarkeit des Stiftes Meschede galt natürlich auch für den großen Landbesitz rings um den Haupthof Epsingsen. Bei der schon genannten Teilung der Grafschaft Arnsberg im Jahre 1102 (47) konnte der Graf von Arnsberg gegenüber dem Erzbischof von Köln diese vorhandene Vogtei Epsingsen ins Feld führen, um zusammen mit Meiningsen, wo der Graf von Arnsberg größeren Grundbesitz hatte (50), hier eine Arnsberger Freigrafschaft zu bilden. Dies geht auch aus den Güterverzeichnissen des Grafen Wilhelm von Arnsberg (51) und Graf Gottfried IV von Arnsberg (52) hervor. Die Freigrafschaft Epsingsen war damit ein Herrschaftsraum des Grafen von Arnsberg, der auf größeren Grundbesitz des Grafen in Meiningsen und des Stifts Meschede in Epsingsen zurück ging. Da das Stift von den Vorfahren der Grafen von Arnsberg (10) gegründet wurde, bestand eine besondere Fürsorgepflicht des Grafen für das Stift. Aus der Urkunde von 1327 (34) erfahren wir, dass das Vogteigericht (Freigericht der Freigrafschaft Epsingsen) unter Königsbann richtete. Auch hier kann der Meinung Droeges (53) beigepflichtet werden, dass „die königliche Bannleihe in Westfalen das Ziel hatte, die in den Freigrafschaften sich manifestierende landrechtliche Adelsherrschaft unter die Autorität des Königstums zu stellen, um sie gegen die herzogliche bzw. fürstliche bannbildende Gogerichtsbarkeit, die vordringende Landesherrschaft, zu behaupten“. Im Falle der Freigrafschaft Epsingsen versuchte sich damit der Graf von Arnsberg gegenüber der Gogerichtsbarkeit des Erzbischofs von Köln zu behaupten. Die Freigrafschaft Epsingsen lag nämlich im Soestgau, dessen Landesherr der Erzbischof von Köln war (13).

Aus der Urkunde von 1327, die als Beispiel auch bei Wilhelm Jansen angeführt ist (56), geht weiter hervor, dass die niedere Hofesgerichtsbarkeit auch künftig vom Vogt des Stiftes Meschede, den Edelherren von Bilstein, ausgeübt wird. Die kolonen und Hörige des Stifts Meschede unterlagen dieser Hofgerichtsbarkeit. Die Gogerichtsbarkeit des Erzbischofs von Köln hatte also in der Freigrafschaft Epsingsen keine Wirksamkeit.

Die Edelherren von Bilstein erhielten von den Grafen von Arnsberg diese Freigrafschaft zu Lehen. Das geht aus dem Güterverzeichnis des Grafen Wilhelm von Arnsberg (51) aus dem Jahre 1313 hervor. Hier ist Edelherr Theoderich (Dietrich) von Bilstein Inhaber der Vogtei. Im Güterverzeichnis des Grafen Gottfried IV. von Arnsberg aus dem Jahre 1338 (52) ist Johann von Bilstein Inhaber der Vogtei. Aus der unter Kapitel 3 aufgeführten Urkunde vom 10.05.1327 (34) erfahren wir, dass der Freistuhl dieser Freigrafschaft Epsingsen ursprünglich innerhalb der Zäune des Haupthofes Epsingsen des Stiftes Meschede lag. In dem Vergleich von 1327 zwischen dem Stift Meschede und den Edelherren von Bilstein verzichten die Edelherren gegen Zahlung von 60 Mark durch das Stift auf alle Vogtabgaben und die Abhaltung des Gerichts als Vogt der Freigrafschaft Epsingsen auf dem Haupthof des Stifts in Epsingsen. Der Freistuhl als Gerichtsplatz der Freigrafschaft Epsingsen ist seit 1327 anscheindend in Meiningsen gewesen. Auch aus der Urkunde von 1327 erfahren wir, dass der Graf von Arnsberg, hier Graf Wilhelm, Lehnsherr der Freigrafschaft Epsingsen war. Mit dem Verkauf der Grafschaft Arnsberg an den Erzbischof von Köln im Jahre 1368 (54) endete die Lehnsherrschaft der Grafen von Arnsberg und die Erzbischöfe von Köln wurden Lehnsherr der Freigrafschaft Epsingsen. Damit wird deutlich, dass Epsingsen und Meiningsen, aber auch große Teile der Gemarkungen Röllingsen, Ampen und Deiringsen (Karte 3) über fast 500 Jahre mit dem Grafen von Arnsberg einen anderen Landesherrn hatte als Soest, das dem Erzbischof von Köln gehörte. Auch nachdem die Freigrafschaft Epsingsen 1368 kölnisch geworden war, blieben die Edelherren von Bilstein Stuhlherren, also Vögte der Freigrafschaft. Seibertz (55) schreibt, dass die Edelherren zeitweise die Familie Freseken zu Neheim mit der Wahrung der Freigrafschaft beauftragt hatten. Nach dem Landbuch von Bilstein von 1460 (55) waren die Edelherren noch im Besitz der Freigrafschaft Epsingsen. Durch Erbgang kam dann die Freigrafschaft an die Familien von Erwitte und Komann, welche in den Jahren 1492 und 1493 die Jungfer Margarethe Komann zum Paradiese, bei deren klösterlicher Ausstattung, unter anderem auch mit dem Freistuhl zu Ebdeschinck beleibzüchtigen. Nach Seibertz (55) versuchte der Magistrat der Stadt Soest schon damals, die Freigrafschaft an sich zu ziehen. 1506 trat dann Johann Komann seine Rechte am Freistuhl der Stadt Soest ab. 1594 verkauften die Erben Johanns von Holtum die Freigrafschaft ganz an Lambert Dickmann und dieser überließ sie für immer der Stadt Soest.

Nach Seibertz (55) kommen urkundlich nur folgende Freigrafen, die vor Ort für die Stuhlherren als Besitzer der Freigrafschaft Recht sprachen, vor und zwar 1454 Gerhard die Greve und 1594 der bereits o. g. Lambert Dickmann. 1594 bestellte dann die Stadt Lambert Dickmann zum Freigrafen aller Stühle in den nun vereinigten Freigrafschaften Rüdenberg, Heppen und Epsingsen. Damit hörte die Freigrafschaft Epsingsen auf zu existieren. Bereits nach der Soester Fehde (1444 bis 1449), in der bekanntlich die Stadt Soest anstatt des Erzbischofs von Köln sich als neuen Landesherren den Herzog von Kleve erwählte, hat der Erzbischofs von Köln, soweit urkundlich bekannt ist, seine Lehnshoheit über die Freigrafschaft Epsingsen in keiner Weise beansprucht. Vielmehr hat er hingenommen, dass die Freigrafschaft jetzt im Hoheitsbereich des Herzogs von Kleve lag und damit im Hoheitsbereich der Stadt Soest. Dadurch wurde die Freigrafschaft praktisch schon nach der Soester Fehde Bestandteil des Territoriums der Soester Börde, auch wenn die Stadt Soest erst formell im Jahre 1594 die Freigrafschaft Epsingsen erhalten hat.

5. Die Namen der Epsingser Bauern nach den Schatzungslisten des 16. und 17. Jahrhunderts

Die Stadt Soest hatte nach der Soester Fehde (1444 – 1449) nach dem Pactum ducale von 1444 das Recht, Schatzungen oder Steuern in dem Territorium der Soester Börde zu erheben. Dieses Territorium umfasste mehr als 40 Dörfer und ist in etwa identisch mit dem Gebiet der heutigen Großgemeinden Soest, Bad Sassendorf und Welver. In den Dörfern mussten die auf den Höfen sitzenden Bauern (Kolonen) diese Steuern zahlen, nicht die Eigentümer der Höfe, die z. B. in Epsingsen das Stift Meschede, das Stift St. Patrokli in Soest, das Kloster Oelinghausen und Patrizier aus Soest waren.

Obwohl die Bauern (Kolonen) auf dem Lande die Hauptsteuerlast tragen mussten, hatten sie keine Bürgerrechte in Soest. Das zeigt u. a. die strenge Herrschaft der Stadt Soest über das Territorium der Soester Börde, die erst unter Napoleon (französische Herrschaft) im Jahre 1809 aufgehoben wurde.

Erhalten sind Schatzungslisten der Stadt Soest ab dem Jahre 1532 (57). In Epsingsen (1532 Ebbeschinck) sind in diesem Jahre 11 Höfe verzeichnet, also drei Höfe mehr als beim Bördekataster von 1685 (39). Betrachtet man die Namen dieser Epsingser Schatzungsliste von 1532, so finden sich zum Teil dieselben Namen wie in den Urkunden und Akten des Stiftes Meschede (3), so z. B. der Namen Steffen Holschers (38) oder Hermann Holtkamp (41), aber auch Gerlich to Ebbeschinck, der mit Gerlich Woestehoff von 1525 (38) identisch sein dürfte. 1532 sind in der Schatzungsliste allein drei Höfe mit Namen Holscher aufgeführt, neben Steffen Holschers Elhart Holscher und Henrich Holscher, die offensichtlich miteinander verwandt waren. Da nur Steffen Holscher in den Urkunden des Stiftes Meschede erscheint, müssen die beiden anderen Holscher Höfe bewirtschaftet haben, die nicht zum Stift Meschede gehörten. Auch einige andere Namen der Schatzungsliste sind bestimmten Höfen des Bördekatasters von 1685 nicht zuzuordnen.

Der Vergleich der Schatzungsliste von 1532 mit den nachfolgenden Schatzungslisten von 1564 bis 1632 (58) ermöglicht, die Namen der Bauern (Kolonen) für die im Bördekataster von 1685 verzeichneten Höfe zu rekonstruieren. Auffällig in den Schatzungslisten des 16. und 17. Jahrhunderts ist, dass neben den acht Höfen von 1685 in diesen Listen bis zum Dreißigjährigen Krieg zwei weitere Höfe aufgeführt sind. Der eine ist der Hof von Hinrich Holscher der 1532 noch Steuern bezahlt hat, also bewirtschaftet wurde. In der Schatzungsliste von 1564 (59) heißt es „Henrich Holschers stede ist ledigh“. Damit wird deutlich, dass dieser Hof nicht bewirtschaftet wird. Trotzdem wird er in allen Schatzungslisten bis 1620 ohne Festlegung einer Steuer aufgeführt. In der Liste von 1614 (60) heißt es „Henrich Holtzerstedde vacat“. Das bedeutet, dass dieser Hof leer steht. 1617 (61) ist verzeichnet „Henrich Holtzerstedde, diese Stette soll wüste stehen“.

Der zweite Hof ist der Hof Sommer. 1532 (57) wird er von Johann Somer bewirtschaftet. Nach der Steuerabgabe zählt er zu den kleinen Höfen. 1564 (59) heißt es in der Schatzungsliste „Sommers hoff, Johan Sommer abgezogen und noch keiner wider uffgezogen, ist er be gesagt pliebe, jedoch ist ermelter Somer letzlich vorbescheiden und gesatzt worden“. Das bedeutet, dass Johann Sommer zwar 1564 den Hof aufgegeben hatte, aber noch zur Steuer herangezogen wurde. Von 1574 (62) bis 1602 (63) ist „Johann Schürhoff uf des Sommers stede“. Ab 1602 (63) ist ein gewisser „Hermann uff der Sommerstedde“ und zwar bis 1632 (64). Im Bördekataster von 1685 (39) ist der Hof nicht mehr verzeichnet. Wahrscheinlich ist er im Dreißigjährigen Krieg untergegangen.

Nachfolgend werden die Namen der Bauern auf den im Bördekataster von 1685 (39) genannten 8 Höfen aufgeführt, wie sie mit Hilfe der Schatzungslisten ab 1532 rekonstruieret wurden. Als erstes werden die 5 Höfe des Stiftes Meschede vorgestellt.

Hof Schulte (Haupthof des Stiftes Meschede) 
Wie wir bereits in Kapitel 3 festgestellt haben, saß bei der Neuordnung der Höfe des Stifts Meschede in Epsingsen im Jahre 1525 (38) auf dem Schultenhof ein Johan Knoep. In der Schatzungsliste von 1532 erscheint dieser Name nicht. Wie weit ein anderer Name der Liste von 1532, der nicht bekannten Höfen zugeordnet werden kann, danach auf dem Schultenhof saß, ist nicht zu klären. Ab 1564 saß dann ein Johann Wulf auf dem Schultenhof und zwar bis 1583 (65). Nach den Schatzungslisten war danach der Bauer (Kolon) auf dem Schultenhof Thonis Wulff, der Sohn von Johann Wulff. Er erscheint in allen Listen bis 1632, wobei Thonis und Tonnis Wulf in den Jahren 1625 bis 1632 (64) ausdrücklich als „der Schulte“ bezeichnet wird. Die nächste Generation wird sich dann wieder Schulte mit Hausnamen genannt haben, wie im Bördekataster 1685 (39) verzeichnet.

Hof Gerling (Stift Meschede)
Wie im Kapitel 3 behandelt, ist bereits in der Stiftsurkunde von 1525 (38) ein Gerlich Woestehoff aufgeführt. In der Schatzungsliste von 1532 heißt er „Gerlich to Ebbeschink“, ab 1564 dann Henrich Gerlichs. Bis zur Schatzungsliste von 1602 (63) nennt sich der Bauer Henrich Gerlichs. Ab 1603 (66) ist ein Hinrich Gerlinges verzeichnet, in den folgenden Jahren Henrich Gerlings bis 1632 (64). Bei dem Vornamen Hinrich oder Henrich muss es sich um mehrere Generationen Gerlichs mit jeweils gleichem Vornamen handeln.

Hof Jacob (Stift Meschede)
Auf Grund der Schatzungslisten (58) kann man die Namen der Bauern auf dem Jacobshof bis zum Jahre 1525 (38) zurückverfolgen. Damals wurde bei der Neuordnung der Stiftshöfe in Epsingsen ein neuer Pachtvertrag vom Stift Meschede mit Steffen Holscher abgeschlossen. In der Schatzungsliste von 1532 (57) ist er als Stefan Holschers verzeichnet. Nach der Stiftsurkunde von 1549 (41) wird wieder ein neuer Pachtvertrag mit Steffan Holscher vereinbart. 1553 (42) erfolgt jedoch bereits die Hofaufgabe (Güterverzicht) durch Steffen Holscher. In der Schatzungsliste von 1564 (50) finden wir dann auf diesem Hof „Johan Gerlichs uff Steffan Holschers stede“. Dieser Johan Gerlich war ein Verwandter des Henrich Gerlich vom benachbarten Hof Gerling. Bereits 1574 (62) finden wir in der Schatzungsliste einen „Jacob Hagedornn inn Johann Gerlichs stede“. Dieser Jacob Hagedorn bewirtschaftet den Hof bis 1616 (67), wobei in den Schatzungslisten immer der Zusatz in Johan Gerliches bzw. Gerlings stede erscheint. 1617 (61) ist der Hofnachfolger von Jacob Hagedorn wahrscheinlich sein Sohn Davidt. Dieser nennt sich jedoch mit Hausnamen nicht mehr Hagedorn sondern Jacobs. Hier zeigt sich, dass in den 42 Jahren!, in denen Jacob Hagedorn den Hof bewirtschaftet hat, sein Vorname zum Hofnamen geworden ist und sein Nachfolger diesen Hofnamen als Hausnamen annimmt. In den Schatzungslisten bis 1632 (64) finden wir dann Davidt Jacobs auf diesem Hof. Damit hat sich der Hofname Jacob endgültig festgesetzt.

Hof Isaac (Stift Meschede)
Zur Zeit der Neuordnung der Stiftshöfe im Jahre 1525 (38) durch das Stift Meschede scheint der Hof Isaac noch nicht existiert zu haben. In der Schatzungsliste von 1532 (57) ist ein Johan Meggeh verzeichnet. Der gleiche Name erscheint in den Akten des Stifts Meschede im Jahre 1573 (42). In diesem Jahr erhält Johan Risse genannte Vedder für den späteren Hof Isaac einen Gewinnbrief (Pachtvertrag). Dabei wird erwähnt, dass auf diesem Hof vorher Johan Megghe saß. Andererseits finden wir zeitlich zwischen 1532 und 1573 in der Schatzungsliste von 1564 (59) einen „Johann Heinemans in Johann Mawen stede“ 1574 ist in der Schatzungsliste aufgeführt „Johann Heinemanns, nun Johan Rysche in sein stede“. Wie wir aus den Akten des Stifts (42) und den Schatzungslisten sehen, wechselten im 16. Jahrhundert die Bauern (Kolonen) auf den Höfen sehr oft. Es könnte also folgende zeitliche Reihenfolge an Bauern auf dem späteren Isaachof gegeben haben: Johann Meggeh, Johan Mawen, Johann Heinemans, Johan Rysche. In der Schatzungsliste von 1577 (68) ist „Johann Rische, nun Isaack Rische“ verzeichnet, der Sohn von Johann Rische. Bis 1602, also 25 Jahre lang, finden wir nun Isaack oder Isaac Rische auf diesem Hof. 1602 (63) heißt es in der Schatzungsliste „Isaac Rische, nun Steffen Isaac“. Genauso wie beim Hof Jacob stellen wir hier fest, dass durch die lange 25-jährige Bewirtschaftung des Hofes durch Isaac Rische der Vorname des Bauern (Kolon) zum Hofnamen wurde, so dass der Hofnachfolger Steffen, sein Sohn, den Hausnamen Isaac annahm. Dieser Steffen Isaac ist in den Schatzungslisten bis 1632 (64) zu finden. Mit dieser Rekonstruktion der Namen der Bauern (Kolonen) auf den Höfen Jacob und Isaac klärt sich auch die Geschichte von den Erzvätern in Epsingsen. Diese Namen sind also nicht im Mittelalter durch Benennung durch die Äbtissin des Stiftes Meschede entstanden, sondern aus Vornamen von Bauern (Kolonen), die jahrzehntelang Höfe des Stifts Meschede bewirtschaftet haben. Übrigens einen Abraham gab es erst im Jahre 1733 (69) als Kötter auf dem Schultenhof.

Hof Dussert (Stift Meschede)
Es ist zu vermuten, dass nach der Schatzungsliste von 1532 (57) Hermann Holtkamp auf dem späteren Hof Dussert saß. Nach der Steuerabgabe war es ein kleiner Hof und aus den zeitlich nachfolgenden Akten des Stifts Meschede (42) geht hervor, dass Hermann Holtkamp auf einem Hof des Stifts Meschede saß. 1549 schließt er nämlich einen neuen Pachtvertrag (Gewinn-Reversal) mit dem Stift ab. Aber bereits 1553 gibt Elhart Holtkamp, wahrscheinlich der Sohn von Hermann Holtkamp, den Hof auf (Güterzerzicht).

1560 schließt ein Johan Klothman genannt Dusserth einen Pachtvertrag mit dem Stift Meschede. Seit dem heißt dieser Hof offensichtlich Dussert. In der Schatzungsliste von 1564 (59) ist ebenfalls „Johan Cloetman“ verzeichnet. In der Schatzungsliste von 1574 (62) heißt es dann „Johann Klottmann, nun Dreiß Walters“. Bis zur Schatzungsliste von 1632 (64) ist immer der Name Dreiß oder Dreß Walter aufgeführt. 1628 (70) heißt es „Dreß Walters genant Dußertt“, so dass wir hier wieder den Hinweis auf den Hof Dussert finden.

Hof Hohoff (Kloster Oelinghausen)
Dieser Hof gehörte zu den Höfen, die nach 1323 (32) entstanden sind, als das Stift Meschede vier Soester Bürgern Land und Kotten in Epsingsen überließ. 1390 (36) kam dieser Hof an das Kloster Oelinghausen.

In der Schatzungsliste von 1532 (57) finden wir dann Johan Hohoff. 1564 (59) erscheint Tonis Lamberts und 1574 (62) „Tonnis Lamberts Wittwe, nun Cretzis Hoehoff“. Dieser Cretzis Hoehoff oder Hohoff saß dann auf dem Hof bis 1603. In der Schatzungsliste von 1603 (66) heißt es „Cretzis Hohoff, nun Johan Hohoff, der Sohn von Cretzis. Johann Hohoff ist in den folgenden Schatzunglisten bis 1620 (71) verzeichnet, später dann bis 1632 (64) Creses Hohoff.

Von 1532 bis 1632 saßen vier Generationen der Familie Hohoff auf diesem Hof, wobei Tonis Lamberts in die Familie eingeheiratet hat.

Hof Crisman (Stift St. Patrokli)
Wie der Hof Hohoff ist auch dieser Hof nach 1323 (32) entstanden, als das Stift Meschede Soester Bürgern in Epsingsen Land und Kotten überließ. Im Jahre 1400 (37) kam dann dieser Hof an das Stift St. Patrokli in Soest.

In der Schatzungsliste von 1532 (57) ist Johan Rynhoff als Bauer (Kolon) auf diesem Hof verzeichnet. 1564 (59) heißt es darin „Steffan Heinemans in Johan Reinhoves stede“ und 10 Jahre später im Jahre 1574 (62) „Stefann Heinemans inn Reinhoves steden, nun Crißman Gerlings“. Diesen Crißman Gerlings oder Gerlichs finden wir auf dem Hof bis 1603 (66), also ca. 30 Jahre. Hier sehen wir wieder wie bei Jacob und Isaac, dass der Vornamen eines Bauern, der Jahrzehnte auf einem Hof in Epsingsen sitzt, zum Hofnamen wird. Ab 1603 (66) heißt der Nachfolger David Gerlings, der Sohn von Crißman. Ab 1617 (61) wird in den Schatzungslisten immer verzeichnet „David Gerlings oder Crißman“. Dadurch wird deutlich, dass der Hofnamen sich gegenüber dem Familiennamen immer mehr durchsetzte. Hinzu kommt, dass im 16. und 17. Jahrhundert in Epsingsen auf mehreren Höfen, nämlich Gerling, Jacob und Crißman, gleichzeitig Gerlichs oder Gerlings saßen, die wahrscheinlich miteinander verwandt waren. Zum Unterschied zu dem Stammhof Gerling hat sich deshalb beim Hof Crißman Gerlichs oder Gerling nur der Vorname als Hofname durchgesetzt.

Hof Schüerhoff (Bgm. Kleinsorge-Werl)
Als ersten Namen eines Bauern (Kolonen) kann man diesem Hof den Namen Peter Rinhof zuordnen. Er war wahrscheinlich verwandt mit Johan Rynhoff, der 1532 (57) auf dem Hof Crisman saß. Die erste urkundliche Nachricht von Peter Rinhof finden wir in den Akten des Stifts Meschede aus dem Jahre 1557 (42). In dem Jahr gibt Peter Rinhof einen Hof des Stiftes Meschede in Epsingsen auf (Güterverzicht). Dies könnte der Schultenhof gewesen sein. Zwischen dem Jahr 1525 der Neuordnung der Stiftshöfe (38), wo wahrscheinlich Johan Knoep auf diesem Hof saß und der Schatzungsliste von 1564 (59) mit dem Kolon Johan Wulff klafft nämlich eine große zeitliche Lücke.

Mit der Schatzungsliste von 1564 (59) erscheint dann „Peter Reinhoff“ auf dem späteren Hof Schüerhoff, einem Hof, der auch ursprünglich Soester Bürgern gehörte und dessen Gründung auf das Jahr 1323 (32) zurückgeht. Peter Reinhoffs oder Rinhoffs finden wir auf diesem Hof in den Schatzungslisten bis 1603 (66). Dort ist vermerkt „Peter Rhinhofs, nun Henrich Schuirhofs“. Dieser Henrich Schuirhofs ist offensichtlich identisch mit dem Schürhof vom wahrscheinlich im Dreißigjährigen Krieg untergegangenem Hof Sommer. Denn in der Schatzungsliste von 1603 (66) heißt es bei diesem Hof „Schürhof uf der Sommerstedde, nun Herman“. Daraus kann man folgen dass Henrich Schürhof den Hof Sommer aufgegeben hat und den Hof übernommen hat, der dann später nach seinem Namen benannt wurde. Dieser h
Henrich Schürhof ist vermutlich der Sohn des Johann Schürhoff, der in dem Schatzungslisten von 1574 (62) bis 1585 (72) beim Hof Sommer aufgeführt ist.

Henrich Schuirhofs oder Schürhoffs erscheint bis 1628 (70) in den Schatzungslisten. In den nachfolgenden Jahrzehnten hat sich damit der Hofname Schürhoff verfestigt.

Neben den Bauern (Kolonen) auf den 8 Höfen, die später im Bördekataster von 1685 verzeichnet sind, sowie dem Hof Sommer finden wir in den Schatzungslisten des 16. und 17. Jahrhunderts auch Angaben zu auf den Höfen lebenden Knechten. Bereits 1532 (57) heißt es bei Johan Hohoff, dass er einen Knecht und einen Meyer hat. Mit Meyer ist vermutlich der Melker für die Kühe gemeint. Ab der Schatzungsliste von 1564 (59) sind bei den größeren Höfen „vollonige“ oder „halblonige“ Knechte aufgeführt, die auch Steuern zahlen müssen, aber nie mit Namen genannt werden. In den Schatzungslisten von 1628 (70) und 1632 (64) erscheint ein Johan bzw. Henrich Barn, 1628 (70) mit der Bemerkung „Henrich Barn, ist ein man, der sein Kost verdinen muß“. Das bedeutet, dass er keinen eigenen Hof hat, sondern nur eine Hausstätte und als Tagelöhner sein Einkommen verdienen muss. Damit finden wir in Epsingsen im 16. und 17. Jahrhundert bis zum Dreißigjährigen Krieg neun Höfe, wobei die größeren Höfe auch Knechte haben, dazu einen leerstehenden Hof (Hinrich Holscher) sowie eine Hausstätte mit einem Tagelöhner.

Aus den Schatzungslisten wurde auch deutlich, dass in Epsingsen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die meisten Hofnamen entstanden sind. Neben dem Schultenhof, dem früheren Haupthof des Stiftes Meschede, dessen Hofnamen seine besondere Funktion anzeigt, ist der Name des Hohoffhofes nur früher entstanden, vielleicht sogar schon im 15. Jahrhundert.

6. Epsingsen im Bördekataster von 1685

Das Bördekataster von 1685 (39) stellt die älteste geschlossene Landaufnahme des Territoriums der Stadt Soest dar. Dieses Kataster diente der Steuererhebung. Das besondere an diesem Bördekataster von 1685 ist, dass hier nicht nur die Höfe wie in einer Steuerliste aufgeführt sind, sondern bei jedem Hof angegeben ist, wie viel verschiedene landwirtschaftliche Grundstücke mit Angabe der Größe und Lage er hat, wer der Kolon und wer der Eigentümer des Hofes ist, wie viel Abgaben der Kolon an den Eigentümer geben muss usw. Das Einzige, was beim Bördekataster von 1685 fehlt, sind die Katasterkarten, wo die Höfe und Ländereien mit ihrer Lage und ihren Namen eingetragen sind. Deshalb werden hier die Katasterkarten von 1828 zur Hilfe genommen. Bei den Höfen von Epsingsen stellt man eine große Übereinstimmung zwischen dem Bördekataster von 1685 und dem Urkataster von 1828 fest.

Beim Dorf Epsingsen (39) des Bördekatasters von 1685 finden wir acht Höfe und eine Hausstätte ohne Land. Die acht Höfe sind von Marga Koske (73) nach ihrer Größe und Bedeutung in volle Höfe, halbe Höfe und Kotten eingeteilt. Der Hof Schulte ist mit der Bedeutung als Schulzenhof angegeben. Im einzelnen gibt es 1685 in Epsingsen folgende Höfe:

Hohoff, ein halber Hof

Nach dem Kataster von 1685 hatte der Hohoffbauer eine Frau vom Hofe Berndt (Berendts) in Ampen. Der Hof hatte 30 Morgen „sädig Land“, also Ackerland. Da der Soester Morgen etwa ein Drittel Hektar groß war, besaß der Hof ca. 10 ha Land. Daneben hatte dieser Kolon noch 6 Morgen Land in Ampen und Paradiese in Pacht, das nicht zum Hof gehörte. Weiterhin darf er sein Vieh auf die gemeine Weide, also die Epsinger Hude, treiben. Es heißt 1685, dass die gemeine Weide mit Holz bewachsen ist. Vermutlich handelt es sich dabei um die Waldhude, im Urkataster 1828 „in den Berken“ genannt, nördlich von Dolfsbusch (Karte 2). Das Haus gehörte dem Kolon und Hohoff hatte vier Pferde. Außerdem war er zum Walde berechtigt, d. h. er hatte in einem Teil des Arnsberger Waldes ein Holznutzungs- und Huderecht. Dafür musste er dem Oberjäger der kurkölnischen Verwaltung in Arnsberg jährlich ein Scheffel Roggen und 1 Huhn entrichten. Der Hof gehört dem Kloster Oelinghausen. Der Hohoffbauer muss dem Kloster jährlich folgende Abgaben leisten und zwar ein Malt (1 Malt = 12 Mütte) Weizen, 8 Mütte Hafer und 3 Hühner. Den Weizen muss er nach Oelinghausen bringen, den Hafer zum Oelinghauser Hof in Soest. Der damalige Hohoffbauer ist in der Zeit der Katasteraufnahme mit seiner Frau zu Tode gekommen. Deshalb steht als Anmerkung bei Hohoff, dass der jetzige Hohoff zu Epsingsen Thomas Hollerman vom Rinhoff (bei Meiningsen) ist. Es ist anzunehmen, dass Hollerman den Hofnamen „Hohoff“ angenommen hat. Dies Beispiel zeigt, dass Hofnamen über Jahrhunderte fortbestehen können, die auf dem Hof sitzenden Bauern jedoch gerade in der damaligen Zeit öfter wechseln können und damit nicht über Generationen verwandt sind.

Durch die Angabe im Kataster von 1685, dass der Hof Hohoff dem Kloster Oelinghausen gehört, können wir die Entstehungsgeschichte dieses Hofes zurückverfolgen. Wie bereits im Kapitel 3 behandelt, hat nach einer Urkunde von 1390 (36) Wilhelm Freseken den Hohoffhof dem Kloster Oelinghausen geschenkt. Aus dieser Urkunde kann man schließen, dass dieser Hof 1323 (32) entstanden ist, wie bereits im Kapitel 5 dargelegt.

Schulte, Schulzenhof
Der Name Schulte deutet schon darauf hin, dass es sich bei diesem Hof um den ehemaligen Haupt- oder Oberhof des Stifts Meschede in Epsingsen handelt, von dem im Mittelalter fast 40 Höfe des Stifts Meschede verwaltet wurden. In Westfalen gab es für diese Verwalter je nach Region die Namen Schulte, Schulze oder Meier.

Der Hof hatte 1685 62 Morgen Land, das sind ca. 21 ha Ackerland. Sein Vieh trieb der Schulte auf die gemeine Weide, so mit Holz bewachsen. Dazu heißt es in einer Anmerkung, dass zwei Morgen Holzfläche „an den Berken“ und „der Lohe“ allein dem Schulten zugehörig sei. Die Holzfläche „an den Bercken“ ist identisch mit dem Flurnamen von 1828 „in den Berken“ und liegt nördlich von Dolfsbusch. Die Holzfläche „der Lohe“ ist das heute noch vorhandene Wäldchen nördlich von Epsingsen. Die Flurnamenkarte von Epsingsen die der frühere Kreisheimatpfleger Willi Krift 1992 gezeichnet hat (Karte 5)(74), nennt diese Holzfläche „im Loh“. Das Haus gehört dem Schulten. Dazu gibt es eine Anmerkung, dass der Schulte etwas weniger Land hat als Gerling und Jacob aber dafür viel Besseres.

Dem Stift Meschede als Eigentümer des Hofes gibt der Kolon jährlich jede dritte Garbe vom Getreide, zwei Schweine und 12 Hühner. Das Korn muss er nach Meschede zum Stift bringen. Wie aus den Schatzungslisten des Kapitels 5 hervorgeht, saß im 16. und 17. Jahrhundert die Familie Wulff auf dem Schultenhof, die um die Mitte des 17. Jahrhundert wieder den Namen Schulte annahm.

Jacob, voller Hof
1685 heißt der Kolon Gotfried Jacobs. Der Hof hat 67 ½ Morgen Land, also ca. 22 ha Ackerland. An Weide hat er einen Kamp von zwei Morgen hinter dem Lohe und beim Hause ebenfalls einen Kamp von zwei Morgen. An Gehölz hat er vier Morgen, die aber schlecht sind und wo Dornen wachsen. Das Haus gehört dem Kolon und er hat drei Pferde. An das Stift Meschede, dem Eigentümer des Hofes, muss er jährlich jede dritte Garbe vom Getreide, zwei Schweine und 12 Hühner abgeben. Das Korn muss er nach Meschede bringen. In einer Anmerkung heißt es, dass der Kolon sage, dass er schlimmeres Land hätte als der Schulte und
andere.

Gerling, voller Hof
Der Hof hat 71 ½ Morgen Land, also ca. 24 ha Ackerland. Er ist damit im Jahre 1685 der größte Hof in Epsingsen. Dazu heißt es in einer Anmerkung, dass sich unter diesen Ländereien drei Morgen aufm Berge befinden, die eigentlich zu der Kapelle gehören. Damit erfahren wir, dass wahrscheinlich seit dem Mittealter in Epsingsen eine Kapelle war. Bei einem klösterlichen Haupthof ist dies natürlich auch zu erwarten. Es ist auch davon auszugehen, dass die Kapelle wahrscheinlich schon kurz nach der Entstehung des Haupthofes Epsingsen entstanden ist, die A. K. Hömberg (8) für das 9. bis 10. Jahrhundert annimmt. Damit wäre diese Hofkapelle älter gewesen als die Kirche in Meiningsen, zu deren Kirchspiel Epsingsen gehört. Die Kapelle wird vermutlich nach der Reformation des Kirchspiels Meiningsen, wodurch auch die Epsingser Bewohner evangelisch wurden, seine Bedeutung verloren haben und vielleicht um 1600 abgerissen worden sein. Weiter heißt es in der Anmerkung, dass das Epsingser Lohe (Karte 5) allein die Höfe Schulte, Jacob und Gerling beweiden dürfen. An Holzfläche hat Gerling 1 ½ Morgen beim Lohe. Das Haus gehört dem Kolon und er hat 5 Pferde.

Dem Stift Meschede als Eigentümerin des Hofes muss er jährlich als Abgabe jede dritte Garbe vom Getreide, 2 Schweine und 12 Hühner entrichten.

Liest man die Angaben dieser drei Höfe Schulte, Jacob und Gerling, die dem Stift Meschede gehören, im Einzelnen im Kataster von 1685, so fällt einem die im Kapitel 3 behandelte Urkunde von 1525 (38) ein. Damals wurden vom Stift Meschede drei ihm gehörende Höfe bezüglich deren Ländereien neu geordnet, um eine bessere Bewirtschaftung durch die Kolonen zu gewährleisten. 1525 mussten die Kolonen auch jede dritte Garbe abgeben, zwei der Höfe mussten 12 Hühner und der dritte 8 Hühner dem Stift als Abgabe entrichten. Die Angabe in der Urkunde von 1525, dass die dortigen drei Höfe das Gehölz genannt das Loe, wohl identisch mit dem Loh von 1685, zugeteilt bekommen, entspricht der Angabe von 1685 beim Hof Gerling, dass die drei Höfe Schulte, Jacob und Gerling allein das Epsingser Loh zu beweiden haben.

Isaac, ein halber Hof
1685 hieß der Kolon Johann Isaac. Der Hof hatte 32 Morgen Land, also ca. 11 ha Ackerland. Sein Vieh trieb Isaac auf die Epsingser Hude „In den Berken“. Zu seinem Haus heißt es 1685, dass Zimmer im Hause verbrannt seien. Er hat drei Pferde.

Dem Stift Meschede als Eigentümerin des Hofes entrichtet Isaac als Abgaben jährlich jede dritte Garbe Getreide, sechs Hühner und sechs Stüber, also einen Geldbetrag. Die Entstehungsgeschichte des Hofnamens Isaac ist in Kapitel 5 geschildert. Einen Hinweis zur zeitlichen Entstehung der neben dem Schultenhof, dem früheren Haupthof Epsingsen, vorhandenen Höfe des Stifts Meschede könnte der sogenannte Erzväterring geben, der
einen ellipsenförmigen Ring um das Dorf zieht und noch heute in der ursprünglichen Form als Straße zum größten Teil erhalten ist.

Das Urkataster von 1828 (Karte 4) zeigt das Bild dieses Rings und die Lage der Höfe im Jahre 1828. Dieser Ring lässt von seiner Form her auf eine mittelalterliche Dorfbefestigung schließen, die damals im Gegensatz zu den Städten nicht aus Wall und Mauer bestand, sondern aus Zäunen, die das Dorf umgaben. In der Urkunde von 1327 (34) wird in Zusammenhang mit den Gerichtsplätzen von den Zäunen gesprochen, die den Haupthof Epsingsen umgaben.

Betrachtet man die Karte vom Dorf Epsingsen (Karte 4) mit dem Ring, so fällt auf, dass die Höfe Isaak und Dussert außerhalb des Rings liegen, während alle anderen sechs Höfe innerhalb liegen. Daraus kann man schließen, dass die Höfe Isaak und Dussert erst später entstanden sind, und zwar im 16. Jahrhundert.

Dussert, ein Kotten
Dieser kleine Hof hat nach dem Kataster von 1685 13 Morgen Land, also ca. 4 ha Ackerland. Dazu heißt es in einer Anmerkung, dass davon 2 Morgen am Tonnisdoren eigentlich zu der Capelle gehört. Damit erfahren wir, dass zu der Kapelle größere Ländereien (3 Morgen bei Gerling, 2 Morgen bei Dussert) gehörten, die als besonderes Eigentum des Stifts Meschede geführt wurden und wahrscheinlich zur Zeit des Bestehens der Kapelle deren Unterhaltung dienten.

Dussert hatte 1685 ein Gehölz von 1 ½ Morgen am Brocke gelegen. Dieser Wald liegt nördlich der Waldhude „In den Berken“ und westlich von Epsingsen (Karte 5) und heißt im Urkataster 1828 „im Braucke“. Sein Vieh trieb Dussert auf die Epsingser Hude „In den Berken“. Weiterhin hat er 4 ½ Morgen unter dem Epsingser Lohe von dem verstorbenen Schütte für 6 Mütte Weizen zugepachtet. Das Haus gehört dem Kolon und er hat ein Pferd. Dem Stift Meschede als Eigentümerin des Hofes muss Dussert jährlich jede dritte Garbe vom Getreide, 2 Hühner und 2 Stüber Geld als Abgabe entrichten.

Eine Anmerkung beim Hof Dussert ist noch interessant. Danach habe das Stift Meschede dem Pastor (von Meiningsen) gestattet, sein Vieh mit in die Wollmeine (Waldhude „In den Berken“) zu treiben, worüber die Bauerschaft (Epsingsen) sich beschweret.

Wie wir bei Isaac schon gesehen haben, liegt der Hof Dussert außerhalb des sogenannten Erzväterringes (Karte 4) und ist wahrscheinlich erst im 16. Jahrhundert gegründet worden. Zur Entstehung des Hofes Dussert wird auf das Kapitel 5 verwiesen.

Crisman, ein halber Hof
Der Hof hat 33 Morgen und 3 Ruthen Land, also ca. 11 ha Ackerland. An Weide hat er einen Kamp von ca. 4 ½ Morgen, die hinter der Waldhude „In den Berken“ liegt, mit Birken und Dornen bewachsen ist, und wo Crisman zuweilen die Pferde weiden lässt. Weiter heißt es, dass das Stift Meschede ihm die gemeine Weide (in den Berken) nicht gestatten will, Crisman aber trotzdem dort sein Vieh eintreibt. Als Besonderheit erscheint bei diesem hof, dass 1685 der alte Crisman auf einem kleinen Kamp von 1 ½ Morgen wohnt, der dem Stift Meschede gehört. Dafür muss Crisman dem Stift Meschede jährlich 1 Mütte Weizen, 4 Hühner und einen Stüber Geld als Pacht geben. Das Haus gehört dem Kolon und er hat drei Pferde.

Der Kellnerei des Kapitels von St. Patrokli als Eigentümer des Hofes muss Crisman jährlich 2 Malt Weizen und 2 Malt Hafer als Abgabe entrichten. Dazu heißt es, dass Crisman kürzlich den Hof für 16 Reichsthaler auf Lebenszeit gepachtet hat. Eine Anmerkung zeigt wiederum wie bei Jacob einen gewissen Neid auf den Schultenhof. Es heißt hier, dass der Schulte zwar etwas weniger Land hat, jedoch besseres als die Anderen.

Da der Hof dem Patroklistift gehört, können wir die Entstehungsgeschichte des Hofes rekonstruieren. Diese ist im Kapitel 5 eingehend dargestellt.

Schüerhoff, ein Kotten
1685 hatte dieser kleinere Hof 23 Morgen Land, also 8 ha. Außerhalb Epsingsens und zwar in Ampen bewirtschaftete Schüerhoff weitere 4 Morgen Land. Das Haus gehört Schüerhoff und er hat drei Pferde. Der Hof gehört dem Bürgermeister Kleinsorge zu Werl, dem Schüerhoff vier Malt Weizen, ein Schuldschwein, 12 Hühner und einen Reichsthaler järhlich als Abgabe entrichtet. Die Entstehungsgeschichte des Hofes Schüerhoff ist im Kapitel 5 im Einzelnen dargestellt.

Diederich Böhmer, ein Schneider
Wie die Berufsangabe schon zeigt, ist Diederich Böhmer kein Bauer. So heißt es auch, dass er kein Land, noch Garten hat und auf der Capellen Grund wohnet. Mit dieser Ortsangabe kann man annehmen, dass Diederich Böhmer nördlich des Schultenhofes sein Haus hatte, nördlich des heutigen Erzväterringes, wo 1828 (Karte 4) drei Hausstätten waren. In dem Bereich muss im Mittelalter auch die Kapelle gestanden haben. Das Haus gehörte dem Schneider. Dreieinhalb Morgen Land hatte er westlich von Epsingsen „unter den Bercken Kämpen“ gepachtet. Außerdem hatte er zweieinhalb Morgen in Ampen gepachtet. Der Nachbarhof Gerling hat ihm ein Stück Land zur Gartennutzung überlassen. Er benutzt die Epsingser Gemeinschaftshude, die ihm im Dorfe aber streitig gemacht wird. Dem Stift Meschede als Eigentümer des Capellen Grundes gibt Diederich Böhmer jährlich einen Reichsthaler und zwei Hühner. Außerdem heißt es, dass er dem Pastor oder Küster (in Meiningsen) nichts gibt.

Der alte Lentze auf Jacobs Hofe
Als letztes ist im Bördekataster von 1685 für Epsingsen (39) „Der alte Lentze auf Jacobs Hofe“ angegeben. Aus den Anmerkungen erfahren wir, dass Lentze von Meiningsen stammt und für seine Unterkunft auf Jacobs Hof dort arbeiten muss. Außerdem ist angemerkt, dass demnächst in Lentzen Unterkunft der alte Jacob einziehen wird.

Das Bördekataster zeigt, dass im Jahre 1685 acht Höfe und eine Hausstätte mit einem Schneider in Epsingsen vorhanden sind. Damit hat sich die Zahl der Höfe im Vergleich zu der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg um zwei Höfe verringert.

7. Die Höfe, Kotten und Hausstätten in Epsingsen im 18. Jahrhundert

An Hand der Schatzungslisten der Stadt Soest aus dem 18. Jahrhundert (75) können wir die weitere Entwicklung der Höfe, Kotten und Hausstätten in Epsingsen verfolgen.

So finden wir in der Schatzungsliste von 1707 (76) neben den acht Höfen des Bördekatasters von 1685 (39) Schulze, Hohoff, Jacob, Gerling, Isaak, Schüerhoff, Crißman und Dußart einen weiteren Hof und zwar „Schürhoff Sohn Johann“. Wie in einer Schatzungsliste von 1736 (77) verzeichnet ist, wohnte er „auf Schultenhofe“. Es ist anzunehmen, dass er einen Teil der landwirtschaftlichen Flächen des Schulten- oder Schulzenhofes bewirtschaftete. Nach den Steuerabgaben war er ein kleinerer Hof etwa in der Größenordnung des Hofes Dußart (Dussert).

1707 ist neben diesen neun Höfen noch ein „Behmer“ verzeichnet, der offensichtlich identisch mit dem Böhmer des Bördekatasters von 1685 ist, der seine Hausstätte auf Capellengrund hatte.

Bis zum Jahre 1730 (78) finden wir immer die neun Höfe von 1707 (76) und die Hausstätte Behmer oder Böhmer in den Schatzungslisten für Epsingsen aufgeführt. 1733 (79) erscheinen weitere Namen in der Schatzungsliste, so „Abraham auf Schultzenhofe“ sowie dessen Sohn Henrich, außerdem „Lentze auf Gerlingshofe“ und „Berckemeier auf Gerlingshofe“. Man könnte vermuten, dass es sich um vier selbstständige Hausstätten auf den Höfen Schultze und Gerling handelt. Bei den Steuerangaben fällt jedoch auf, dass Abraham den selben Steuerbetrag zahlt wie in den vorhergehenden Schatzungslisten „Schürhoffs Sohn Johann“, also eine Steuer für einen kleineren landwirtschaftlichen Betrieb. In den nächsten beiden Schatzungslisten von 1734 und 1735 (80) ist ebenfalls „Abraham auf Schultzenhofe“ verzeichnet, ab der Schatzungsliste von 1736 (77) jedoch wieder „Johann Schüerhoff auf Schultzenhofe“. Wie bei Abraham ist auch bei Johann Schüerhoff in der Schatzungsliste „dessen Sohn Henrich“ aufgeführt. Man kann deshalb vermuten, dass Abraham und Johann Schüerhoff die gleiche Person sind.

In der Schatzungsliste von 1736 (77) finden wir dann weitere Namen verzeichnet neben Johann Schüerhoff auf Schultzenhofe, dessen Sohn Henrich, Lentze und Berckemeier auf Gerlingshofe. Das sind „Peter Hüttenmester auf Schultzenhofe, ein Schumacher“, „Johann Dußert auf Crißmanshofe“ und „Wittibe (Wittwe) Kaiser in Hohofes Backhauß“. Damit haben wir im Jahre 1736 neben den acht Höfen des Bördekatasters von 1685 (39) schon sieben selbstständige Hausstätten in Epsingsen, die zwar auf fremden Grund und Boden stehen, deren Häuser aber wohl den Bewohnern gehörten.

In der Schatzungsliste von 1739 (81) finden wir wieder unsere acht bekannten Höfe Schulte, Jacob, Gerling, Hohoff, Isaak, Schüerhoff, Crißmann und Dußert, dazu als Hausstätten „Jacob bey der Capelle“, anstatt bisher Böhmer, weiter „Johann Schüerhoff auf Schultzenhofe“, dessen Sohn Henrich, „Lentze auf Gerlingshofe“, „Berckemeier auf Gerlingshofe“, „Hüttenmeister ein Schumacher auf Schultzenhofe“, „Johann Dußert auf Crißmanshofe“ und „Wittibe Kaiser in Hohofes Spiecker“.

1741 (82) ist als einzige Änderung bei „Hüttenmeister auf Schultzenhofe, ein Schumacher“ verzeichnet, dass hier jetzt „Jürgen Lentze“ wohnt. 1742 (83) scheint Johann Schüerhoff verstorben zu sein und sein Sohn Henrich ist wohl sein Nachfolger. Der Lentze auf Gerlingshofe ist ebenfalls verstorben. Dort ist vermerkt „Wittibe Lentze“

Bis 1750 (84) ändert sich bei den Höfen und Hausstätten in Epsingsen nichts. In dem Jahr ist als Nachfolger von Henrich Schüerhoff auf Schultzenhofe Dieter Jacob verzeichnet.

Vergleicht man die Namen und Anzahl der Höfe in Epsingsen in den Schatzungslisten des 18. Jahrhunderts mit den Angaben im Urkataster von 1828 (40), so fällt auf, dass die Namen und die Anzahl von acht Höfen gleich geblieben ist, auch wenn die Schreibweise der Hofnamen in den Jahrhunderten unterschiedlich war. Bezieht man noch das Bördekataster von 1685 (39) in die Betrachtung mit ein, so kann man sagen, dass nach dem Dreißigjährigen Krieg bis ins 19. Jahrhundert Namen und Anzahl der Höfe in Epsingsen unverändert blieben. Neben den Familien der Bauern sowie auf den größeren Höfen der Knechte und Mägde wohnten in Epsingsen außerhalb der Höfe so gut wie keine Personen. Im 17. Jahrhundert finden wir 1628 (70) einen Tagelöhner Barn in Epsingsen und 1685 (39) den Schneider Diederich Böhmer mit einer Hausstätte auf Capellen Grund, also außerhalb der Höfe, während der alte Lentze 1685 (39) auf dem Jacobshof wohnt. Die Hausstätte Böhmer, später Jacob auf Capellen Grund finden wir dann in den Schatzungslisten des 18. Jahrhunderts (75) ständig. Seit Anfang des 18. Jahrhunderts erscheint ein Johann Schürhoff in den Schatzungslisten. Dieser bewohnte wohl eine selbstständige Hausstätte, die aber auf dem Grund und Boden des Schulten – oder Schultzenhofes lag. Dieser Johann Schürhoff, wahrscheinlich aus dem Hof Schürhoff stammend, ist insofern jedoch ein Sonderfall, da er vermutlich landwirtschaftliche Flächen des Schultzenhofes bewirtschaftete und zwar etwa in der Größenordnung des Hofes Dussert, und damit Bauer war.

Erst 1733 (79) finden wir dann neben Böhmer und Johann Schürhoff weitere Hausstättenbesitzer in Epsingsen mit den Namen Lentze, vielleicht Verwandtschaft des alten Lentze aus dem Bördekataster von 1685 (39), sowie Berckemeier. Dabei ist immer angegeben, auf welches Hofes Grund und Boden sie ihr Haus haben. Schon 1736 (77) sind in den Schatzungslisten drei weitere Hausstättenbesitzer verzeichnet. Es sind der Schumacher Peter Hüttenmester, Johann Dußert, der wohl vom Hof Dußert stammt, und die Wittwe Kaiser. Mit diesen sieben Hausstätten neben den acht Höfen wird sich das Dorf Epsingsen zunehmend verändert haben. 1828 (40) finden wir 10 Hausstätten in Epsingsen. Keiner der Namen der Hausstättenbesitzer, die in den Schatzungslisten der Mitte des 18. Jahrhunderts erscheinen, finden wir 1828 wieder, obwohl davon auszugehen ist, dass die sieben Hausstätten auch 1828, wenn auch baulich verändert, noch bestanden. Auf Grund der 1828 erstellten Urkatasterkarten (Karte 4) kann man versuchen, die Lage der sieben Hausstätten des 18. Jahrhunderts zu rekonstruieren. Die Hausstätte Nr. 2 der Karte 4 (1828 Georg Blumendeller) ist wahrscheinlich das Haus auf Capellen Grund (1685 Schneider Diederich Böhmer). Die Hausstätte Nr. 5 (1828 Goszwin Meyberg) könnte das Haus des Johann Schürhoff (1707 Schürhoff Sohn Johann auf Schultzenhofe) gewesen sein. Die Hausstätten Nr. 6 und Nr. 7 (1828 Anton Buck und Caspar Brand) gehörten vielleicht früher zu Gerlingshof. Dort könnten 1733 Lentze und Berckemeier gewohnt haben. Der Schumacher Peter Hüttenmester auf Schultzenhofe hatte vielleicht 1736 die Hausstätte Nr. 8 (1828 Andreas Trehling). Die Hausstätte Nr. 10 (1828 Wittwe Jacob) könnte 1736 Johann Dußert auf Crißmanshofe bewohnt haben. Dann könnte die Hausstätte Nr. 9 (1828 Tomas Lohmann) eventuell 1736 das Backhaus, später Spieker genannt, des Hohoffhofes gewesen sein, in dem die Wittwe Kaiser wohnte.

Mit letzter Sicherheit kann man diese Lagezuordnungen nicht machen. Sie zeigen jedoch, dass ein größerer Teil der im Dorf befindlichen sogenannten Kotten schon Mitte des 18. Jahrhunderts bestand.

8. Schlussbetrachtung

Die Geschichte des Dorfes Epsingsen ist eng verbunden mit dem Stift Meschede. Ausgehend von der Urkunde von 833, in der Kaiser Ludwig der Fromme dem Grafen Rihdag, Vorgänger der Grafen von Werl/Arnsberg, zwei Höfe in Ampen, einschließlich der zur Haar hin gelegenen Mark schenkte, haben wir gesehen, dass das Stift Meschede wahrscheinlich schon bei seiner Gründung um 860 diese Höfe und Ländereien an der Haar als Erstausstattung bekam. Dies führte zur Gründung des Haupthofes Epsingsen vermutlich bereits vor dem Jahre 900, der seinen Namen bezeichnenderweise nach der Äbtissin von Meschede erhielt. Im Hochmittelalter gehörten zum Haupthof Epsingsen des Stiftes Meschede fast 40 Höfe, größtenteils in der Soester Börde. Sie bildeten einen sogenannten Fronhofverband mit dem Amtssitz auf dem Haupthof in Epsingsen. Gleichzeitig war Epsingsen mit einen größeren Umfeld Sitz der gleichnamigen Freigrafschaft. Diese besondere Bedeutung von Epsingsen ging im Spätmittelalter nach und nach verloren. Das Stift Meschede verlehnte immer mehr Höfe an örtliche Klöster (z. B. Paradiese), Adelige und Soester Patrizier. Dadurch löste sich der Fronhofverband auf und die besondere Bedeutung des Haupthofes Epsingsen hörte nach und nach auf. Das einschneidendste Ereignis für die Entwicklung des Dorfes Epsingsen stellt zweifellos das Jahr 1323 dar. In diesem Jahr zwangen Soester Patrizier das Stift Meschede u. a. auch in Epsingsen Land und zwei Kotten für die Neugründung von Bauernhöfen abzugeben. Ab diesem Zeitpunkt bestand Epsingsen nicht mehr aus einem Haupthof mit mehreren Kotten, die ausschließlich dem Stift Meschede gehörten, sondern aus mehreren Bauernhöfen, die verschiedenen Eigentümern gehörten. Dies kann man als Geburtsstunde des Dorfes Epsingsen bezeichnen. Die mehr als 400-jährige Alleinherrschaft des Stiftes Meschede in Epsingsen ging damit zu Ende. Trotzdem blieb das Stift Meschede bis zur Aufhebung der geistlichen Landesherrschaften und Klöster im Jahre 1803 Haupteigentümer in Epsingsen. Deshalb kann man sagen, dass Epsingsen etwa 900 Jahre lang das Dorf der Äbtissin war mit Bezug auf das Stift Meschede.

Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts brachte dann für Epsingsen mit der Aufhebung des Stifts Meschede, des Klosters Oelinghausen und des Patroklistifts sowie der Aufhebung der Herrschaft der Stadt Soest über die Soester Börde im Jahre 1809 durch die Franzosen, der Bauernbefreiung, der Aufhebung der Gemeinheiten (Huden) unter den Preußen einschneidende Ereignisse, die zu den Eigentumsrechten beim Haus- und Grundbesitz, wie wir sie heute kennen, führten. Schon nach dem Urkataster von 1828 stellten die Nichtlandwirte die Mehrheit im Dorf, wie wir gesehen haben.

Die weitere Geschichte des Dorfes Epsingsen im 19. und 20. Jahrhundert soll nicht mehr behandelt werden. Hier wird auf die noch immer lesenswerte Lehramtsprüfungsarbeit von 1965 von Frau Annegret Schulze mit dem Titel „Epsingsen, Beiträge zur Heimatkunde eines Dorfes am Haarstrang“ (85) verwiesen, auch wenn bei der Darstellung der Geschichte einige Fehler zu finden sind.

Quellen und Literatur

(1) Michael Floer/Claudia Maria Korsmeier, Die Ortsnamen des Kreises Soest, Westfälisches Ortsnamenbuch im Auftrag der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen herausgegeben von Kirstin Casemir und Jürgen Udolph, Band 1, Bielefeld 2009
(2) Matthias Springer, die Sachsen, Verlag Kohlhammer 2004, S. 116 ff
(3) Manfred Wolf, Quellen zur Geschichte von Stift und Freiheit Meschede, 1981 Nr. 1 Seite 7
(4) Albert K. Hömberg, Karl-Heinz Kirchhoff, Die Gaue 800 – 1000, in: Geschichtlicher Handatlas von Westfalen, erste Lieferung Nr. 1, Münster 1975
(5) Westfälisches Urkundenbuch (WUB) VII Nr. 393 S. 170/171
(6) WUB VII Nr. 530 S. 234/235
(7) Wie (3)
(8) Albert K. Hömberg, Geschichte der Comitate des Werler Grafenhauses, Münster 1965 S. 115
(9) Hans Grusemann, Altengeseke 833 – 1983, Lippstadt 1983 S. 11 ff
(10) Manfred Wolf, Das Stift Meschede, in Mescheder Geschichte, Band 1, 2007 s. 23 ff
(11) wie (9) S. 14
(12) wie 10 s. 58 - 60
(13) Hermann Rothert, wie die Stadt Soest ihr Territorium, die Börde, erwarb, in Westfälische Zeitschrift Bd. 106, 1956 S. 79 Abb. 1
(14) wie (8) S. 113
(15) wie (10) S. 49 ff und Marga Koske, Ampen – eine Siedlungsgeschichte, Soester Zeitschrift Heft 95, 1983 S. 39 ff
(16) wie (10) S. 39 - 44
(17) Johann S. Seibertz, Güterverzeichnis des Stifts Meschede 1314, in Quellen zur westfälischen Geschichte, 1857 S. 381 ff
(18) WUB VII Nr. 493 S. 218/219
(19) WUB VII Nr. 1864 S. 866
(20) WUB VII Nr. 644 S. 285/286
(21) WUB VII Nr. 1362 S. 620/621
(22) WUB VII Nr. 1474 S. 672/673 
(23) WUB VII Nr. 1645 S. 751
(24) WUB VII Nr. 1646 S. 751/752
(25) WUB VII Nr. 1864 S. 866
(26) Hugo Schoppmann, die Flurnamen des Kreises Soest, Soester Zeitschrift 52 Heft 1936 S. 135
(27) WUB VII Nr. 2444 S. 1172
(28) WUB XI Nr. 390 S. 202
(29) wie (10) S. 70 ff
(30) WUB XI Nr. 1842 S. 1091/1092
(31) WUB XI Nr. 1856 S. 1099/1100
(32) WUB XI Nr. 1947 S. 1163/1164
(33) wie (3) Nr. 55 S. 38
(34) wie (3) Nr. 58 S. 39/40
(35) wie (3) Nr. 100 s. 59
(36) Urkundenbuch Oelinghausen Nr. 493 S. 194/195
(37) Seibertz Urkundenbuch III Nr. 902 S. 2/3
(38) wie (3) Nr. 605 S. 258
(39) Marga Koske, Das Bördekataster von 1685, Soester wissenschaftliche Beiträge Band 19, 1960 S. 390 ff
(40) Kreis Soest, Katasteramt Archiv
(41) wie (3) Nr. 659 S. 283/284
(42) wie (3) Nr. 938/22 S. 442
(43) wie (36) Nr. 954 S. 335
(44) wie (13) S. 109
(45) wie (13) S. 82 ff
(46) J. S. Seibertz, Zur Topographie der Freigrafschaften, Westfälische Zeitschrift Bd. 24, 1864 S. 74 ff
(47) wie (8) S. 38
(48) Wilhelm Janssen, A. K. Hömbergs Deutung von Ursprung und Entwicklung der Name in Westfalen, in Der Raum Westfalen Band VI, erster Teil, Münster 1989, S. 189 ff
(49) wie (48) S. 205
(50) Marga Koske, Meiningsen. Ein Beitrag zur Siedlungsgeschichte der Soester Börde, Soester Zeitschrift, Heft 79, 1966 S. 10 ff
(51) Seibertz, Urkundenbuch II Nr. 556 S. 119 ff
(52) Seibertz, Urkundenbuch II Nr. 665 S. 273 ff
(53) wie (48) S. 207
(54) wie (8) S. 45 
(55) wie (46) S. 79/80
(56) wie (48) S. 209
(57) Stadtarchiv Soest Bestand A Nr. 4018
(58) wie (57) Nr. 4133 – 4146 und 4164 - 4178
(59) wie (57) Nr. 4133
(60) wie (57) Nr. 4164
(61) wie (57) Nr. 4166
(62) wie (57) Nr. 4257
(63) wie (57) Nr. 4143
(64) wie (57) Nr. 4178
(65) wie (57) Nr. 4136 
(66) wie (57) Nr. 4144
(67) wie (57) Nr. 4165
(68) wie (57) Nr. 4135
(69) Stadtarchiv Soest Bestand A Nr. 4254
(70) wie (57) Nr. 4177
(71) wie (57) Nr. 4167
(72) wie (57) Nr. 4137
(73) wie (39) S. 702
(74) Heimatblätter Dezember 1992 Folge 112 
des Soester Anzeigers
(75) Stadtarchiv Soest Bestand A Nr. 4228 bis 4273
(76) wie (75) Nr. 4228
(77) wie (75) Nr. 4257
(78) wie (75) Nr. 4252
(79) wie (75) Nr. 4254
(80) wie (75) Nr. 4255 und 4256
(81) wie (75) Nr. 4260
(82) wie (75) Nr. 4262
(83) wie (/5) Nr. 4263
(84) wie (75) Nr. 4272
(85) Annegret Schulze, Epsingsen, 
Beiträge zur Heimatkunde eines Dorfes am Haarstrang, 
Pädagogische Hochschule Ruhr, Abteilung Dortmund 1965

Termine

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Epsingsen?

Epsingsen ist seit der Gemeindegebietsreform von 1969 ein Ortsteil von Soest mit derzeit 81 Einwohnern (Stand: 1. Juni 2009). Im Mittelalter gehörte Epsingsen zusammen mit Meiningsen zur Freigrafschaft Epsingsen (kirchlich zum Kirchspiel Meiningsen), bevor es 1594 an die Stadt Soest kam und seither zur Oberbörde gehörte.
(Quelle: Wikipedia)

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